Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen

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Die ersten Lebensmonate und -jahre sind von herausragender Bedeutung für die gesamte weitere Entwicklung des Kindes. Gerade in dieser Zeit ist es wichtig, (werdende) Eltern zu unterstützen, um die Eltern-Kind-Beziehung förderlich zu gestalten.

Der Gesetzgeber hat zur Verwirklichung dieses Ziels in § 3 Absatz 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) festgelegt, dass der Bund einen auf Dauer angelegten Fond zur Sicherstellung der Netzwerke Frühe Hilfen und der psychosozialen Unterstützung von Schwangeren und Familien mit Säuglingen und Kleinkindern von 0 bis 3 Jahren einrichtet.

Was sind Frühe Hilfen?

Frühe Hilfen

  • fördern die primäre und sekundäre Prävention und Gesundheitsförderung
  • richten sich an alle Familien von der Schwangerschaft bis zum dritten Geburtstag des Kindes
  • sind passgenau an spezifischen Bedürfnissen der unterschiedlichen Familien orientiert
  • unterstützen insbesondere Familien mit mittlerem Belastungsniveau
  • können so früh wie möglich, niedrigschwellig und auf freiwilliger Basis in Anspruch genommen werden
  • bedeuten eine ressourcenorientierte Förderung von Elternkompetenz und Selbstwirksamkeit der Eltern
  • tragen zur Vernetzung der Familien und der Fachkräfte bei
  • sind Teil eines kommunalen Gesamtkonzeptes und
  • wissenschaftlich fundiert.

Aufgaben der Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen:

  • Förderung der Projekte, die über die Bundesstiftung Frühe Hilfen finanziert werden
  • Weiterentwicklung und Qualitätsentwicklung der Frühen Hilfen auf Landesebene
  • Zusammenarbeit auf Bundesebene
  • Öffentlichkeitsarbeit zu Themen der Frühen Hilfen

Kontakt

Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, Bremen
Abteilung Junge Menschen und Familie
Referat Junge Menschen in besonderen Lebenslagen/ Landesjugendamt

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