PiB Pflegekinder in Bremen gGmbH

Zum Kontakt

PiB ist Bremens Adresse für Pflegefamilien, Pflegeeltern, Patenschaften und Kindertagespflege. Möchten Sie sich mit uns für Kinder engagieren? Wir informieren Sie gerne.

Die gemeinnützige Gesellschaft PiB ist der bremische Fachdienst für die Pflegekinderhilfe und die Kindertagespflege. Wir qualifizieren und begleiten Menschen, die mit Kindern leben oder sie betreuen möchten. Wenn Sie Interesse haben, ein Kind in Vollzeit- oder Übergangspflege aufzunehmen, eine Patenschaft zu übernehmen oder als Kindertagespflegeperson zu arbeiten, bereiten wir Sie auf diese Aufgaben sorgfältig vor.

Bei PiB beraten Expert*innen in der familienorientierten Pflege Einzelpersonen und Familien, die mit uns Kinder für kurze oder lange Zeit begleiten. Unser Leitbild bietet wichtige Orientierung für gemeinsames Handeln.

Die PiB – Pflegekinder in Bremen gemeinnützige GmbH wurde 2001 gegründet, seit April 2002 arbeitet sie auf der Grundlage eines Kooperationsvertrages eng mit der Freien Hansestadt Bremen zusammen.

Vier erfahrene Träger der bremischen Familien- und Jugendhilfe sind Gesellschafter von PiB:

  • den Caritasverband Bremen e. V.,
  • die Petri & Eichen Diakonische Kinder- und Jugendhilfe Bremen gGmbH,
  • den DRK Kreisverband Bremen e. V. und
  • den Verein Bremer Säuglingsheime (Hermann Hildebrand Haus).

Angebote

Vollzeitpflege

Manchmal können Kinder oder Jugendliche nicht mehr bei ihren Eltern leben. Das kann viele Gründe haben. Eine Pflegefamilie ist dann oft eine gute Wahl. Sie bietet stabile Strukturen und Zuwendung und sie fördert das Kind oder den Jugendlichen – für eine kürzere Zeit oder langfristig.

In jedem Fall bieten Pflegeeltern einen geschützten, familiären Rahmen. Wer Verantwortung für ein Kind oder einen jungen Menschen übernimmt, gibt ihm Halt und Stabilität.

Kindertagespflege

PiB ist der zuständige Fachdienst für die Kindertagespflege der Stadt Bremen: PiB-Fachberatungen kooperieren mit rund 230 selbstständigen Kindertagespflegepersonen, die insgesamt über 1.000 Kinder betreuen. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (§ 23 SBG VIII) ist die gesetzliche Grundlage.

Kindertagespflege ist eine familiennahe Betreuungsform, die der Betreuung in Kitas gesetzlich gleichgestellt ist. Sie bietet vor allem Kindern bis zu einem Alter von drei Jahren Betreuung, darunter Kinder, die besondere Unterstützung und Frühförderung erhalten sollen. In Einzelfällen werden auch Kinder bis zum 14. Lebensjahr, z. B. nach Kita oder Schule, betreut.

Eine Tagespflegeperson kann gleichzeitig bis zu fünf Kinder im eigenen Haushalt betreuen. Das ist die allgemeine Kindertagespflege. Eine andere Form ist die externe Kindertagespflege. Dabei betreuen zwei Tagespflegepersonen in angemieteten und kindgerechten Räumen bis zu zehn Kinder. Die dritte Form ist die mobile Tagespflege, bei der das Kind im Haushalt der Erziehungsberechtigten betreut wird.

In allen drei Formen ist die Frühförderung von Kindern mit besonderen Bedarfen möglich. Außerdem kann PiB in Zusammenarbeit mit Einrichtungen und Arbeitgebern weitere maßgeschneiderte Betreuungsangebote entwickeln.

Übergangspflege

Manchmal werden Familienkrisen so akut, dass Kinder oder Jugendliche schnell einen geschützten Ort zum Leben brauchen. In solchen Notlagen nehmen Übergangspflegestellen Kinder bis zu 17 Jahre auf.

Dort finden die Kinder einen Schutzraum mit übersichtlichen und stabilen Strukturen und verlässliche Begleitung für eine befristete Zeit. Das können Tage, Wochen oder mehrere Monate sein. Sobald das Kind dort ist, hat das Amt für Soziale Dienste die Aufgabe zu klären, wie es für das Kind weitergeht. Bis zu einer Entscheidung lebt das Kind in Übergangspflege.

Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege ist eine Hilfeform für Eltern, die meist aus gesundheitlichen Gründen ihre Kinder für eine befristete Zeit nicht selbst versorgen können, zum Beispiel wenn eine Mutter zu einer Kur, einer Reha-Maßnahme oder einer Entbindung muss. Dann braucht es jemand, der kurzfristig einspringt und das Kind Tag und Nacht betreut. Über einen befristeten Zeitraum, im Höchstfall 12 Wochen lang, wird es in einer Familie aufgenommen.

Patenschaften

Kinder leben in einer besonderen Situation, wenn ein Elternteil – oft die allein erziehende Mutter – psychisch krank oder anders belastet ist. Kinder spüren, wenn die Eltern mit dem Alltag überfordert sind. Häufig übernehmen sie dann zu viel Verantwortung und entwickeln selbst Überforderungssymptome.

Ein solches Kind braucht einen Raum, in dem es wieder unbeschwert Kind sein kann. Jeder braucht einen Menschen, mit dem man über alles reden kann. Auch über die Situation Zuhause. Diese Chance bieten Patenschaften.

Bildungszentrum

Im PiB-Bildungszentrum (BiZ) werden Bremer Familien und interessierte Einzelpersonen oder Paare für ihre Aufgaben als Pflege- oder Patenfamilie vorbereitet und für die unterschiedlichen Pflegeformen qualifiziert. Für aktive Pflegeeltern oder Pat*innen konzipiert das Bildungszentrum auch Supervisionsangebote und angeleitete Gruppen.

Außerdem ist das BiZ zentral für Gruppenangebote für Pflegekinder und Jugendliche zuständig, und es bietet den Kindertagespflegepersonen in der Stadt Bremen regelmäßige Austauschgruppen und Fortbildungen.


Öffnungszeiten:

Mo. und Do.      von 8:30 Uhr – 17:00 Uhr
Di. und Mi.        von 8:30 Uhr – 16:00 Uhr
Fr.                       von 8:30 Uhr – 15:00 Uhr

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