Die Kosten für die Hebammenleistungen sind durch die Hebammenvergütungsvereinbarung geregelt. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen diese Leistungen vollständig. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Krankenkasse. Viele Privatversicherungen übernehmen ebenfalls diese Leistungen. Der Leistungskatalog ist jedoch abhängig von dem abgeschlossenen Vertrag. Daher ist es sinnvoll, sich die Übernahme der Kosten von der Krankenkasse schriftlich bestätigen zu lassen, bevor Sie Hebammenhilfe in Anspruch nehmen.