Adoptionsvermittlung in der Praxis

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Aktuelle Entwicklungen und rechtliche Rahmenbedingungen

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Das Adoptionshilfe-Gesetz ist am 1. April 2021 in Kraft getreten und hat zentrale Bereiche der Adoptionsvermittlung reformiert.

Das Gesetz hat den Aufgabenkatalog für die Adoptionsvermittlungsstellen erweitert.

Das sind zum einen Aufgaben, die mit der Umstellung auf neue Verfahrensweisen verbunden sind, wie zum Beispiel die Beratung zum Thema Informationsaustausch oder Kontakt im Rahmen der Beförderung von Offenheit oder die Festlegung einer zweigeteilten Eignungsprüfung im Rahmen der Auslandsadoption.

Zum anderen ist die dauerhafte Übernahme neuer Aufgaben im Rahmen des gesetzlichen Auftrags erforderlich, zum Beispiel durch die Beratungspflicht im Rahmen der Stiefkindadoption und die stärkere Unterstützung der abgebenden Eltern.

Auf einer Fachtagung sollen die bisherigen Erfahrungen zusammengetragen sowie Herausforderungen, Lösungen und Anpassungsbedarfe identifiziert werden.

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Anmeldeschluss ist am 22. August 2022