Angemessenheit, Karenzzeit, Kostensenkung – Bedarfe für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II
1. Vortragsveranstaltung zu aktuelle Fragestellungen nach den Reformen durch das Bürgergeld-Gesetz
Die Hochschule Bremen, der Bremer Arbeitskreis Sozialrecht und und die Arbeitnehmerkammer Bremen laden am Do, 14.11.2024 ab 17.30 h in die Arbeitnehmerkammer Bremen, Kultursaal, Bürgerstr. 1, 28195 Bremen zu obigen Vortrag ein.
Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen Wolfgang Spekker gibt einen Überblick über die bisherigen Regelungen und ihre Neugestaltung durch die Bürgergeldreform.
Der Vortrag gibt einen Überblick über die bisherigen Regelungen zu den Bedarfen für Unterkunft und Heizung im Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende (§ 22 SGB II) sowie über die Neuregelungen durch das Bürgergeld-Gesetz.
Der Fokus liegt dabei auf Fragen der Angemessenheit der Kosten für Unterkunft und Heizung, auf der Bedeutung der durch das Bürgergeld-Gesetz neu eingeführten Karenzzeit sowie auf dem Kostensenkungsverfahren. Daneben wird das bei Neuanmietungen vorgesehene Zusicherungsverfahren nach § 22 SGB II erörtert. Ferner werden Möglichkeiten der Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes aufgezeigt.
Programm:
- Begrüßung, Einführung und Vorstellung des Referenten: Herr Stephan Giese, stellvertretender Leiter der Abteilung Rechtsberatung und Rechtspolitik bei der Arbeitnehmerkammer Bremen
- Vorstellung des BAKS: Frau Prof. Dr. Corinna Grühn, Hochschule Bremen
- Fachvortrag: Vorsitzender Richter am LSG Niedersachsen-Bremen Wolfgang Spekker
Moderation der Diskussion: Richter am LSG Niedersachsen-Bremen Christian König
Ort und Zeit: Arbeitnehmerkammer Bremen, Kultursaal, Bürgerst. 1, 28195 Bremen
Die Veranstaltung ist wie immer kostenlos.
Auf Wunsch kann eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden.
Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich.
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