Beratung zu Berufskrankheiten
Haben Sie den Verdacht, dass eine Erkrankung durch Ihre Erwerbstätigkeit entstanden ist? Dann sollte abgeklärt werden, ob eine Berufskrankheit (BK) vorliegt.
Möglicherweise besteht Anspruch auf Versicherungsleistungen, beispielsweise medizinische Behandlung und Rehabilitation, berufliche Reha-Maßnahmen wie zum Beispiel Umschulungen, die Anpassung des Arbeitsplatzes oder der Wohnung sowie eine Rente.
Wenn Sie die zuständige Berufsgenossenschaft (BG) oder Unfallkasse informieren, wird diese ermitteln, ob eine Berufskrankheit vorliegt.
Im ersten Schritt muss bewiesen werden, dass Sie bei der beruflichen Tätigkeit den für die betreffende Erkrankung maßgeblichen Einwirkungen ausgesetzt sind oder waren. Im zweiten Schritt wird durch ein medizinisches Gutachten geklärt, ob die konkrete Erkrankung durch diese Einwirkung hervorgerufen wurde.
Um Ihr Anliegen unabhängig beurteilen zu lassen, können Sie sich von der Berufskrankheiten-Beratung der Arbeitnehmerkammer Bremen unterstützen lassen. Die Beratungsstelle berät
- beim Ausfüllen der Fragebögen der Berufsgenossenschaft,
- bei einer Ablehnung,
- um das medizinische Gutachten zu erläutern,
- bei der Meldung einer Berufskrankheit.
Die Bremer Beratungsstelle zu Berufskrankheiten wird aus Mitteln der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz finanziert. Die Beratung ist kostenlos.
Auch eine Beratung zu Long Covid erhalten Sie hier.
Informationen zu „Corona – Berufskrankheit oder Arbeitsunfall?“
Beratungszeiten
Bremen-Stadt
Tel. 0421.36301-0
Donnerstags von 13 bis 17:30 Uhr
(Wir empfehlen vorab eine telefonische Terminvereinbarung, Termine zu anderen Zeiten sind nach Absprache möglich.)
Bremen-Nord
Tel. 0421.669500
Mittwochs von 10 bis 12 Uhr und 15 bis 17 Uhr
(Wir empfehlen vorab eine telefonische Terminvereinbarung, Termine zu anderen Zeiten sind nach Absprache möglich.)