Bundesteilhabegesetz
Der Förderverein Kinderzentrum Bremen e.V. informiert und lädt ein
Donnerstag, 24. Mai 2018, 18.00 Uhr
Sozialpädiatrisches Institut (SPI) Kinderzentrum Bremen
Referent: Rechtsanwalt Matthias Westerholt, Bremen
Lange umkämpft war das Bundesteilhabegesetz, bevor es zum 1.1.2017 in Kraft trat. Ab 1. Januar 2018 ist nun die zweite Stufe wirksam. Welchen Bedarf haben Menschen mit Einschränkungen und wie kann der jetzt besser erkannt und ermittelt werden? Wer ist wofür zuständig und wer übernimmt die Kosten?
Auf dieser Veranstaltung wird möglichst leicht erklärt, welche Verbesserungen es nun für Menschen mit Einschränkungen und ihre Angehörigen im Alltag gibt.