Covid-19: Wie umgehen mit gesundheitlichen Folgen?
Online-Veranstaltung für Interessenvertretungen
Mehr als ein Jahr nach Beginn der Corona-Pandemie wissen wir: Eine Erkrankung an Covid-19 kann erhebliche gesundheitliche Probleme mit sich bringen – auch Langzeitfolgen sind nicht auszuschließen.
Viele Beschäftigte und auch Arbeitgeber wissen nicht, dass Covid-19 als Arbeitsunfall gemeldet werden kann und bei bestimmten Tätigkeiten auch als Berufskrankheit anerkannt ist. Daher sollten Interessenvertretungen wissen und aufklären können, wann Anspruch auf bestimmte ärztliche Behandlungen, Reha-Maßnahmen oder sogar eine Rente besteht.
Die Veranstaltung informiert und zeigt Wege und Handlungsmöglichkeiten auf. Berufskrankheiten-Berater Niklas Wellmann beantwortet auch Fragen wie:
- Welche rechtlichen Grundlagen gibt es?
- Hat der Arbeitgeber eine Meldepflicht?
- Wie kann ich einen Arbeitsunfall beweisen?
- Welche Hürden und Stolpersteine gibt es?
- Wie kann ich Arbeitsunfallfolgen geltend machen?
- Welche Möglichkeiten zu unterstützen hat der Betriebsrat?
Download: Flyer zur Online-Veranstaltung
Die Veranstaltung findet über Zoom statt. Ein Teilnahmelink wird Ihnen nach erfolgreicher Anmeldung zugesendet.
Termin: 07.12.2021, 15 – 16 Uhr
Anmeldung
Verbindliche Anmeldung über den Anmelde-Button bis Mi, 1. Dezember 2021 oder via E-Mail an:
mitbestimmung@arbeitnehmerkammer.de
Die Veranstaltung richtet sich an Betriebs- und Personalräte sowie Mitarbeitervertretungen und ist kostenfrei. Es besteht ein Freistellungsanspruch nach § 37 Abs. 6 BetrVG, § 39 Abs. 5 BremPersVG bzw. § 19 Abs. 3 MVG. Ein Beschluss des Gremiums ist in der Regel erforderlich.