Covid-19: Wie umgehen mit gesundheitlichen Folgen?

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Online-Veranstaltung für Interessenvertretungen

Mehr als ein Jahr nach Beginn der Corona-Pandemie wissen wir: Eine Erkrankung an Covid-19 kann erhebliche gesundheitliche Probleme mit sich bringen – auch Langzeitfolgen sind nicht auszuschließen.

Viele Beschäftigte und auch Arbeitgeber wissen nicht, dass Covid-19 als Arbeitsunfall gemeldet werden kann und bei bestimmten Tätigkeiten auch als Berufskrankheit anerkannt ist. Daher sollten Interessenvertretungen wissen und aufklären können, wann Anspruch auf bestimmte ärztliche Behandlungen, Reha-Maßnahmen oder sogar eine Rente besteht.

Die Veranstaltung informiert und zeigt Wege und Handlungsmöglichkeiten auf. Berufskrankheiten-Berater Niklas Wellmann beantwortet auch Fragen wie:

  • Welche rechtlichen Grundlagen gibt es?
  • Hat der Arbeitgeber eine Meldepflicht?
  • Wie kann ich einen Arbeitsunfall beweisen?
  • Welche Hürden und Stolpersteine gibt es?
  • Wie kann ich Arbeitsunfallfolgen geltend machen?
  • Welche Möglichkeiten zu unterstützen hat der Betriebsrat?

Download: Flyer zur Online-Veranstaltung  

Die Veranstaltung findet über Zoom statt. Ein Teilnahmelink wird Ihnen nach erfolgreicher Anmeldung zugesendet.


Termin: 07.12.2021, 15 – 16 Uhr

Anmeldung 
Verbindliche Anmeldung über den Anmelde-Button bis Mi, 1. Dezember 2021 oder via E-Mail an:
mitbestimmung@arbeitnehmerkammer.de

Die Veranstaltung richtet sich an Betriebs- und Personalräte sowie Mitarbeitervertretungen und ist kostenfrei. Es besteht ein Freistellungsanspruch nach § 37 Abs. 6 BetrVG, § 39 Abs. 5 BremPersVG bzw. § 19 Abs. 3 MVG. Ein Beschluss des Gremiums ist in der Regel erforderlich.