Fachberatung nach § 8a SGB VIII
Was ist eine Fachberatung nach § 8a?
Was bietet das Kinderschutz-Zentrum Bremen an?
Nach dem § 8a ist es verpflichtend eine „insoweit erfahrene Fachkraft“ zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung bereitzustellen, damit alle Kinder- und Jugendhilfeträger, die Leistungen nach dem SGB VIII erbringen, diese im Verdachtsfall hinzuziehen. Für Außenstehende, die in sonstigen beruflichen Kontakten zu Kindern stehen, wie zum Beispiel Ärzte, Therapeu*innen, Lehrkräfte besteht ein Beratungsanspruch.
Das Kinderschutz-Zentrum bietet eine solche Fachberatung nach § 8a an. Unsere Mitarbeiter*innen sind geschulte Psycholog*innen und Pädagog*innen mit Zusatzqualifikationen und als insoweit erfahrene Fachkräfte anerkannt.
Die Fachberatung
- findet mit anonymer Fallschilderung statt, damit der Datenschutz gewährleistet ist,
- beinhaltet eine Risiko- und Gefährdungseinschätzung,
- ist ressourcenorientiert,
- dient der Planung und Vorbereitung weiterer Schritte,
- wird für den internen Prozess dokumentiert,
- bietet Informationen zum Hilfesystem in Bremen.
Auf Wunsch begleitet das Kinderschutz-Zentrum den gesamten Prozess. Kurzfristig und fortlaufenden bleiben die Mitarbeitenden als Ansprechpartner*innen an Ihrer Seite. Die Fallverantwortung bleibt dabei bei Ihnen, bzw. bei der zu beratenden Institution.