Fachberatung und Interventionsplanung

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Für Kinder- und Jugendhilfeträger sowie Personen, die in sonstigen beruflichen Kontakten zu Kindern stehen

Fachberatungen können sowohl bei Unsicherheiten oder schwierigen Situationen im Umgang mit Kindern, Jugendlichen und Eltern als auch bei vermuteter Kindeswohlgefährdung, insbesondere gemäß § 8a und § 8b SGB VIII sowie § 4 KKG, in Anspruch genommen werden.

Nach dem § 8a SGB VIII ist die Stadt Bremen dazu verpflichtet „insoweit erfahrene Fachkräfte“ zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung bereitzustellen, damit alle Kinder- und Jugendhilfeträger, die Leistungen nach dem SGB VIII erbringen, diese im Verdachtsfall hinzuziehen.

Für Personen, die in sonstigen beruflichen Kontakten zu Kindern stehen, wie zum Beispiel Ärzt*innen, Therapeu*innen, Lehrkräfte besteht ebenfalls ein Beratungsanspruch.

Das Kinderschutz-Zentrum bietet Fachberatungen nach § 8a SGB VIII an.

Unsere Mitarbeiter*innen sind qualifizierte Psycholog*innen und Pädagog*innen, zertifizierte insoweit erfahrene Fachkräfte und als diese durch die Stadt anerkannt.

Die Fachberatung 

  • findet mit anonymer Fallschilderung statt, damit der Datenschutz gewährleistet ist,
  • beinhaltet eine Risiko- und Gefährdungseinschätzung,
  • ist ressourcenorientiert,
  • dient der Planung und Vorbereitung weiterer Schritte,
  • wird für den internen Prozess dokumentiert,
  • bietet Informationen zum Hilfesystem in Bremen.

Auf Wunsch begleitet das Kinderschutz-Zentrum den gesamten Prozess. Kurzfristig und fortlaufenden bleiben die Mitarbeitenden als Ansprechpartner*innen an Ihrer Seite. Die Fallverantwortung bleibt dabei bei Ihnen bzw. bei der zu beratenden Institution.

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