Fragen rund um die Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Zum Kontakt

Veranstaltungsreihe Verbrauchercafé

Es kann schnell gehen: ein Unfall, eine schwere Krankheit oder Altersschwäche. Schon stehen Fragen im Raum wie: Will ich künstlich ernährt werden? Wie viele Schmerzen kann und will ich ertragen? Wer Entscheidungen darüber nicht überlassen will, braucht eine Patientenverfügung. Doch was ist dabei zu beachten?

Wollen Sie nur jemanden bevollmächtigen, in Gesundheitsfragen für Sie zu sprechen, genügt eine Vorsorgevollmacht. Mit einer Patientenverfügung legen Sie hingegen schriftlich im Voraus fest, für welche Krankheitssituation Sie in bestimmte medizinische Behandlungen einwilligen und welche Sie ablehnen.

Mittwoch, 27. Juni 2018, 16.00 Uhr
Infozentrum Verbraucherzentrale Bremen

Kostenlose Veranstaltung, Anmeldung nicht erforderlich.