Kinderwunschbehandlung

Zum Kontakt

Bremer Paare können finanzielle Hilfen für die Kinderwunschbehandlung auch online beantragen

In Deutschland werden jährlich circa 100.000 Kinderwunschbehandlungen durchgeführt. Neben den emotionalen Herausforderungen sind Paare, die diese Behandlung beantragen, oft mit hohen Kosten konfrontiert. In einigen Bundesländern gibt es eine finanzielle Unterstützung für eine Kinderwunschbehandlung – in unterschiedlicher Höhe und mit unterschiedlichen Zugangsvoraussetzungen.

Seit dem Jahr 2022 fördert auch das Land Bremen diese Kinderwunschbehandlungen, mit einer Besonderheit: nicht nur heterosexuelle Paare, sondern auch gleichgeschlechtliche und diverse Paare können in Bremen eine finanzielle Förderung erhalten.

Ob ein Paar förderfähig ist, prüft die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz anhand eines Bewilligungsantrages und Nachweisen. Nach der Behandlung folgt ein Auszahlungsantrag, mit dem Paare die entstandenen Kosten nachweisen und die Auszahlung beantragen. Beide Anträge können Bremerinnen und Bremer nun mit den neuen Onlinediensten „Kinderwunsch Online“ des Themenfeldes Familie & Kind der Freien Hansestadt Bremen (FHB) ab sofort digital erledigen.

Kinderwunsch Online

Das Umsetzungsprojekt Schwangerschaft entwickelt Onlinedienste nach dem Einer-für-Alle-Prinzip (EfA) im Kontext einer Kinderwunschbehandlung. „Kinderwunsch Online“ besteht aus zwei Onlinediensten. In einem ersten Schritt können Paare den Bewilligungsantrag online ausfüllen und absenden. In einem zweiten Schritt stellen sie digital einen Antrag auf die Auszahlung, in dem sie Nachweise über die entstandenen Kosten einreichen.

Das Umsetzungsprojekt Schwangerschaft wird federführend von der Freien Hansestadt Bremen (FHB) vorangetrieben.

Wenn Sie als Paar einen unerfüllten Kinderwunsch haben, können Sie einen staatlichen Zuschuss für die Kosten einer Kinderwunschbehandlung beantragen. Sie müssen den Antrag gemeinsam als Paar und vor Beginn der Behandlung stellen. Mit dem Antrag müssen verschiedene Nachweise eingereicht werden.

Der Zuschuss kann höchstens bis zum vierten Behandlungsversuch gewährt werden. Welche Behandlungszyklen genau gefördert werden, kann sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Sie müssen den Zuschuss für jeden Behandlungsversuch einzeln beantragen.

Es werden nur bestimmte Arten der Behandlung unterstützt:

  • In-vitro-Fertilisation (IVF)
  • Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI)

Die Notwendigkeit der Behandlung muss von einer Ärztin oder einem Arzt bescheinigt werden.

Weitere Informationen


Weitere Informationen und Anträge

Zum Online-Service für den Bewilligungsantrag:
Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung beantragen

Kinderwunsch Online – Auszahlungsantrag:
Online-Service für den Auszahlungsantrag

Auszahlung des Zuschusses zur Kinderwunschbehandlung beantragen (Serviceportal Bremen)

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion