Kinderwunschförderung im Land Bremen
Wir unterstützen Sie bei Ihrem Kinderwunsch
Sie haben einen unerfüllten Kinderwunsch?
Kostspielige Kinderwunschbehandlungen übernehmen Krankenversicherungen oft nur teilweise. Zusätzlich haben Sie aber die Möglichkeit, staatliche Unterstützung zu bekommen. Auf dieser Seite erfahren Sie mehr dazu, ob und wie Sie die Förderung erhalten können. Stellen Sie den Antrag einfach und schnell ganz digital.
Welche Regeln gelten, damit Sie einen Zuschuss erhalten, hängt von Ihrem Hauptwohnsitz ab. Um Ihnen weiterzuhelfen, wählen Sie daher bitte zunächst Ihr Bundesland aus.
Land Bremen
Das Land Bremen übernimmt einen Teil der Kosten, der bei Ihrer geplanten Kinderwunschbehandlung anfällt. Auch vom Bundesfamilienministerium können Sie einen Zuschuss erhalten. Erfahren Sie alles Wichtige auf dem Weg zu Ihrem Antrag. Möchten Sie herausfinden, welche Nachweise Sie für den Förderantrag benötigen? Sie haben Ihre Voraussetzungen auf Förderung bereits geprüft?
Bitte prüfen Sie zunächst, ob Sie die finanzielle Hilfe erhalten können. Haben Sie dazu Fragen, nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Förderstelle auf.
Hier finden Sie alle Informationen und wichtige FAQ
Ihre zuständige Förderstelle:
Freie Hansestadt Bremen
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Referat 43 – Ärztliche Fragen im Gesundheitswesen, Infektionsschutz, öffentlicher Gesundheitsdienst
Contrescarpe 72, 28195 Bremen
Tel: 0421/361-0