Richtig und falsch? Rechtsirrtümer im Arbeitsalltag

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Veranstaltungsreihe: Ihr Recht – einfach erklärt

Während einer Arbeitsunfähigkeit darf ich nicht gekündigt werden. Der Arbeitgeber muss immer ein gutes Zeugnis ausstellen. Eine Kündigung darf erst nach zwei Abmahnungen ausgesprochen werden.

Stimmt das – oder nicht? Viele arbeitsrechtliche Ammenmärchen halten sich hartnäckig – dabei sind sie von der Wahrheit in der Regel weit entfernt. Wir räumen mit Rechtsirrtümern im Arbeitsalltag auf – und das mit einem Augenzwinkern.

Der Eintritt ist frei.

Dienstag, 11. Dezember 2018, 18.00 – 19.30 Uhr
Kultursaal der Arbeitnehmerkammer

Rechtsberater: Dr. Alireza Khostevan