Richtig und falsch? Rechtsirrtümer im Arbeitsalltag
Veranstaltungsreihe: Ihr Recht – einfach erklärt
Während einer Arbeitsunfähigkeit darf ich nicht gekündigt werden. Der Arbeitgeber muss immer ein gutes Zeugnis ausstellen. Eine Kündigung darf erst nach zwei Abmahnungen ausgesprochen werden.
Stimmt das – oder nicht? Viele arbeitsrechtliche Ammenmärchen halten sich hartnäckig – dabei sind sie von der Wahrheit in der Regel weit entfernt. Wir räumen mit Rechtsirrtümern im Arbeitsalltag auf – und das mit einem Augenzwinkern.
Der Eintritt ist frei.
Dienstag, 11. Dezember 2018, 18.00 – 19.30 Uhr
Kultursaal der Arbeitnehmerkammer
Rechtsberater: Dr. Alireza Khostevan