Schwangerschaftsabbruch

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Für wen bezahlt das Land Bremen die Kosten für eine Abtreibung?

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Alle Informationen auf dieser Webseite finden Sie auch in dem Flyer in leichter Sprache (barrierefrei). Wenn Sie gedruckte Exemplare des Flyers in Ihrer Beratungsstelle oder Ihrer Praxis auslegen möchten, wenn Sie sich bitte an die unten genannte Ansprechpartnerin.

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Diese Informationen gelten für nicht indizierte und straffreie Abtreibungen

Was sind nicht indizierte Schwangerschaften?
Es gibt keine große Gefahr für die Gesundheit der Schwangeren oder die Schwangere ist nicht wegen einer Vergewaltigung schwanger. Bei einer indizierten Schwangerschaft gelten noch andere Regeln.

Was sind straffreie Abtreibungen?
Die Schwangere muss vor der Abtreibung zu einer Beratung. Die Beratung ist bei Schwangerschaftkonflikt-Beratungsstellen
Die Abtreibung muss in den ersten 12 Wochen in der Schwangerschaft sein. Eine Liste alle Schwangerschaftskonflikt-Beratungsstellen finden Sie hier

Für wen bezahlt das Land Bremen die Kosten für eine Abtreibung?
Im Schwangerschaftskonflikt-Gesetz steht: Die Bundesländer bezahlen Abtreibungen für Schwangere, die wenig Geld haben. Das Bundesland Bremen bezahlt eine Abtreibung, wenn die Schwangeren im Bundesland Bremen lebt und wenig Geld hat.

Für wen bezahlt das Land Bremen immer eine Abtreibung?

  • Frauen, die Geld zum Leben vom Staat bekommen zum Beispiel: Grundsicherung, Arbeitslosengeld 2 oder Hilfen zum Lebensunterhalt,
  • Frauen, die Ausbildungsförderung von der Bundesagentur für Arbeit bekommen,
  • Frauen die Bafög bekommen
  • Asyl-Bewerberinnen, Mädchen, die in einem Heim für Jugendliche wohnen
  • Frauen, die in einem Heim wohnen, das mit Sozialhilfe bezahlt wird

Welche Schwangeren gelten noch als Schwangere mit wenig Geld?
Es kommt darauf an, wie viel Geld Sie besitzen und wie hoch Ihr Einkommen ist.

Wieviel Geld dürfen Sie haben, damit das Land Bremen die Abtreibung bezahlt?
Sie dürfen nicht mehr als 5.000 Euro auf dem Girokonto, Sparkonto oder Sparbuch haben. Dazu kommen 500 Euro für jedes Kind, um das Sie sich kümmern.

Wie hoch darf Ihr Einkommen sein, damit das Land Bremen die Abtreibung bezahlt?
Ihr Einkommen darf nicht mehr als 1.258 Euro netto im Monat sein. Dazu kommen 298 Euro für jedes Kind, um das Sie sich kümmern.  Dazu kommen bis zu 368 Euro wenn Sie mehr als 368 Euro für Ihre Wohnung bezahlen.

Wie stellen Schwangere einen Antrag?
Sie können einen Antrag bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse stellen. Sind Sie nicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert? Dann
können Sie den Antrag an irgendeine gesetzliche Krankenkasse in Ihrer Nähe stellen. Wichtig: Sie müssen den Antrag VOR der Abtreibung stellen. Sonst bezahlt das Land Bremen keine Abtreibung

Welche Unterlagen brauchen Sie für den Antrag?

  • Nachweise über Ihr Einkommen. Das sind zum Beispiel Ihre Gehalts-Abrechnungen oder Unterlagen, wenn Sie Geld vom Staat bekommen.
  • Nachweise über Ihre Wohnkosten. Zum Beispiel die Mietkosten auf Konto-Auszügen.
  • Personalausweis
  • Nachweise über Ihr Vermögen. Das sind zum Beispiel Konto-Auszüge oder Sparbücher.

Wie stellen Sie den Antrag bei der Krankenkasse?

  • 1. Rufen Sie Ihre Krankenkasse an.
  • 2. Die Krankenkasse schickt Ihnen den Antrag zu.
  • 3. Sie füllen den Antrag aus.
  • 4. Sie schicken den Antrag mit allen Unterlagen als Kopie zurück an die Krankenkasse.
  • 5. Die Krankenkasse prüft Ihren Antrag. Dann bekommen Sie einen Brief, ob die Krankenkasse die Kosten bezahlt.

Wie geht es weiter, wenn Sie eine Zusage von der Krankenkasse haben?

  • 1. Gehen Sie vor der Abtreibung zu einer Beratung. Die Beratung ist bei Schwangerschaftskonflikt-Beratungsstellen. Eine Liste finden Sie hier Nach der Beratung gibt es eine Bescheinigung, dass Sie bei der Beratung waren.
  • 2. Machen Sie einen Termin, wo Sie die Abtreibung machen wollen. Zum Beispiel bei einer Ärztin, einem Institut für Familienplanung oder einem Krankenhaus.
  • 3. Bringen Sie zum Termin 2 Bescheinigungen mit: die Bescheinigung von der Krankenkasse und die Bescheinigung von der Schwangerschaftskonflikt-Beratungsstelle. Bringen Sie am besten auch Ihren Überweisungsschein und Ihre Krankenkassenkarte mit.
  • 4. Geben Sie die Unterlagen ab. Dann müssen Sie sich nicht mehr um die Rechnung kümmern.