Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung

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Vortrag und Diskussion

Wer z.B. aufgrund einer schweren Erkrankung die eigenen rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, kann mit einer Vorsorgevollmacht eine andere Person bevollmächtigen. Mit einer Betreuungsverfügung kann eine Person benannt werden, die als Betreuer:in bestellt werden soll. Diese kann aber nur dann handeln, wenn das Betreuungsgericht die/den Betreuer:in bestellt hat. In einer Patientenverfügung können in medizinischen Angelegenheiten Festlegungen getroffen werden. Im Anschluss an den Vortrag besteht die Möglichkeit zu Rückfragen.

Veranstaltungs-ID: 17328 | Veranstaltungs-Nr.: 232485

Ort der Veranstaltung:
forum Kirche
Hollerallee 75
28209 Bremen

Preise/Teilnahmegebühr/Kostenbeitrag
Kein Kostenbeitrag

Mitwirkende
Oliver Vogt

Veranstalter
Evangelisches Bildungswerk Bremen
Hollerallee 75, Forum Kirche
28209 Bremen


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