„Vorsorgevollmachten“

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Informationsveranstaltung

Mittwoch, 06.11.2024, 18:00 bis 19:30 Uhr 

In einer Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht können Personen Wünsche und Vorstellungen hinsichtlich ihrer rechtlichen Vertretung festhalten. Wer beispielsweise aufgrund einer schweren Erkrankung seine rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, hat die Möglichkeit, mit einer Vorsorgevollmacht eine andere Person zu bevollmächtigen. Mit einer Betreuungsverfügung kann eine Person benannt werden, die als Betreuer:in bestellt werden soll, die aber erst nach der Bestellung als Betreuer:in handeln kann. Im Anschluss an den Vortrag besteht die Möglichkeit, Fragen zu klären.


Preise
kein Kostenbeitrag

Dozent:in
Oliver Vogt

Veranstalter
Evangelisches Bildungswerk Bremen

 

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