Verfügen Sie nur über ein geringes Einkommen, können Sie zur Entlastung Ihrer Wohnkosten Wohngeld beantragen. Das Wohngeld soll Ihnen ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen ermöglichen.
Sie können Wohngeld beantragen als:
- Mietzuschuss für Mieterinnen und Mieter
- Untermieterinnen und Untermieter von Wohnraum
- für Bewohnerinnen und Bewohner eines Heimes
- Heimbewohner im Sinne des jeweiligen Landesgesetzes, hierzu zählen auch Menschen mit Behinderungen, die zur Erbringung von Eingliederungshilfe in besonderen Wohnformen nicht nur vorübergehend aufgenommen sind.
- Lastenzuschuss
- für Eigentümerinnen oder Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung
Sie haben keinen Anspruch auf Wohngeld, wenn die Kosten Ihrer Unterkunft bereits durch andere Sozialleistungen gedeckt sind, wie:
- Bürgergeld
- Grundsicherung im Alter
- bei Erwerbsminderung
- Leistungen zum Lebensunterhalt
- weitere Transferleistungen, bei denen Ihre Unterkunftskosten berücksichtigt werden
Wohngeld Plus
Mit dem Wohngeld Plus sollen Menschen mit niedrigem Einkommen, die Miete zahlen oder bei einer eigenen Immobilie den Kredit tilgen müssen, unterstützt werden. Dazu zählen vor allem Familien und Alleinerziehende sowie Senioren. Menschen, deren Einkommen knapp oberhalb der Grundsicherungsgrenze liegt, sollen damit entlastet werden.
Wer zur Miete wohnt, erhält Wohngeld als Mietzuschuss, wer in einer Eigentumswohnung lebt als so genannten Lastenzuschuss.
Ob man Wohngeld bekommt und in welcher Höhe, ist abhängig vom Einkommen, der Miethöhe und weiteren Faktoren. Über den Wohngeldrechner kann man vorab prüfen, ob man eine Berechtigung auf Wohngeld hat.
Telefonische und persönliche Sprechzeiten für Beratung und Beantragung der Erst- und Folgeanträge
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Mi geschlossen
Do 9 – 12 und 13 – 18 Uhr
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