Am 12. August hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe beschlossen, um die Kinder- und Jugendhilfe zu stärken und modernisieren. Damit beginnt die Bundesregierung die Umsetzung einer umfassenden, zweistufigen Strukturreform. Ziel ist es, die Kinder- und Jugendhilfe zukunftsfest aufzustellen.

Hilfen sollen schneller und passgenauer bei den Familien ankommen, kommunale Strukturen gestärkt, und unnötige Bürokratie abgebaut werden. Gleichzeitig soll der Kostenaufwuchs in den Kommunen langfristig gedämpft werden. Damit reagiert die Bundesregierung auf aktuelle Herausforderungen in der Kinder- und Jugendhilfe und veränderte Rahmenbedingungen. Der Unterstützungsbedarf von Kindern, Jugendlichen und Eltern ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Zugleich stehen Kommunen unter erheblichem finanziellen Druck. Vielerorts fehlen Fachkräfte und komplexe Zuständigkeiten zwischen unterschiedlichen Leistungssystemen erschweren den Zugang zu Hilfen. 

Kinder- und Jugendhilfe weiterentwicklen

Der Gesetzentwurf ist die erste Stufe der Strukturreform. In einem zweiten Schritt sollen weitere Maßnahmen insbesondere zur Verbesserung von Wirkung und Effizienz sowie zur Planung, Finanzierung und Steuerung der Kinder- und Jugendhilfe folgen. Die Reform leistet zugleich einen wichtigen Beitrag zur im Koalitionsvertrag der 21. Legislaturperiode vereinbarten Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe hin zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe.

Die wichtigsten Inhalte der ersten Stufe der Strukturreform:

  • Niedrigschwellige Bildungsassistenz in KiTas und Schulen anbieten
  • Verwaltungsverfahren vereinfachen und Bürokratie abbauen
  • Kommunale Infrastrukturen stärken
  • Jugendliche auf dem Weg in ein selbstständiges Leben unterstützen
  • Fachkräfte gezielter einsetzen und Personalsituation entlasten
  • Sogenanntes „begleitetes Trinken“ abschaffen

Quelle: Gesetzentwurf zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe verabschiedet – BMBFSFJ, 12.08.2026