Die Arbeitnehmerkammer Bremen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie berät und qualifiziert Beschäftigte und übernimmt Aufgaben eigenverantwortlich in Selbstverwaltung.
Mitglieder der Arbeitnehmerkammer sind – so bestimmt es das Gesetz über die Arbeitnehmerkammer im Lande Bremen – alle im Bundesland Bremen abhängig Beschäftigten (mit Ausnahme der Beamten). Zurzeit sind dies über 400.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte sowie Minijobber*innen und Auszubildende. Auch Arbeitslose, die zuletzt ihren Arbeitsplatz im Land Bremen hatten, sind Mitglieder der Arbeitnehmerkammer.
Sie sind Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer im Lande Bremen? Dann sind Sie auch automatisch Mitglied der Arbeitnehmerkammer Bremen und können dadurch zahlreiche Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Die Beratungsgebühr für die Öffentliche Rechtsberatung beträgt derzeit 10 Euro.
Für Arbeitnehmer:innen:
Die Arbeitswelt verändert sich – durch Digitalisierung, Künstliche Intelligenz und die Klimakrise. Die Arbeitnehmerkammer Bremen sorgt dafür, dass die Interessen der rund 400.000 Beschäftigten im Land Bremen gehört werden. Mit Rechtsberatung, Weiterbildung und politischer Expertise geben sie den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine starke Stimme – in Bremen, in der Politik und in der Gesellschaft.
Für Betriebs- und Personalräte:
Mitbestimmung, Mitspracherecht und Schutz: Ein starker Betriebs- oder Personalrat macht den Unterschied im Arbeitsalltag.
Politik:
- Mit Forderungen, Stellungnahmen, eigenen Studien und branchenspezifischen Berichten engagiert sich die Arbeitnehmerkammer Bremen auf Landes- und Bundesebene für Ihre Interessen.
Allgemeine Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 8.00 – 18.30 Uhr
Freitag 8.00 – 13.00 Uhr
Terminvereinbarung: 0421 363 01-0
Beratungsangebot | Arbeitnehmerkammer Bremen
Ansprechperson
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Telefon: 0421 36 301 0Fax: 0421 36 301 89Website: http://www.arbeitnehmerkammer.de