Eine Arbeitshilfe der Zentralstelle der Landesfrauenbeauftragten (ZGF) soll Gynäkologinnen und Gynäkologen und Beratungsstellen in Bremen Handlungssicherheit im Umgang mit Schwangerschaftsabbrüchen nach Vergewaltigung geben.
Schwangerschaftsabbrüche mit sogenannter kriminologischer Indikation, also Abbrüche, die nach einer Vergewaltigung vorgenommen werden, sind in Deutschland legal. Sie werden von der Krankenkasse übernommen und es entfallen die ohne Indikation verpflichtende Beratung sowie die dreitägige Wartefrist zwischen Beratung und Abbruch. Obwohl vom Gesetzgeber vorgesehen, wird die kriminologische Indikation in der Praxis selten gestellt. Einer der Hauptgründe dafür ist, dass sich viele Ärztinnen und Ärzte unsicher mit der Ausstellung einer solchen Indikation fühlen. Die Handreichung „Schwangerschaftsabbruch mit kriminologischer Indikation bei Betroffenen ab 18 Jahren“ umfasst eine verständliche Darstellung der Rechtslage, eine konkrete Anleitung zur Ausstellung einer kriminologischen Indikation, einen Vordruck mit rechtsicherer Formulierung sowie Hinweise für die Durchführung und Abrechnung von Schwangerschaftsabbrüchen nach Vergewaltigung. Sie liefert ebenfalls Adressen im Land Bremen für Verweisberatungen und Praxen sowie Einrichtungen, die Abbrüche durchführen.
Landesfrauenbeauftragte Bettina Wilhelm: „Betroffene von sexualisierter Gewalt sollten in ihrer ohnehin belastenden Situation unkompliziert, rechtssicher und niedrigschwellig Unterstützung erhalten. Die Arbeitshilfe trägt dazu bei, bestehende Unsicherheiten bei Ärztinnen und Ärzten hinsichtlich der kriminologischen Indikation abzubauen und die Versorgung der Betroffenen zu verbessern.“
Die Arbeitshilfe kann auf der Website der ZGF heruntergeladen werden: www.frauen.bremen.de/arbeitshilfe
Die Handreichung wurde vom Runden Tisch Berlin – Gesundheitsversorgung bei häuslicher und sexualisierter Gewalt initiiert und von Rona Torenz und Karin Wieners von der Netzwerkstelle Gesundheitsversorgung nach sexueller Gewalt verfasst. ZGF-Referentin Dr. Dr. Mo Urban hat auf dieser Grundlage und in Kooperation mit dem Landesverband der Frauenärztinnen und Frauenärzte Bremen e.V., der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz (SGFV), der Gewaltschutzambulanz Bremen, Cara. Beratungsstelle zu Schwangerschaft und Pränataldiagnostik sowie pro familia Bremen die Arbeitshilfe für das Land Bremen erstellt.
Quelle: Senatspressestelle, Schwangerschaftsabbruch nach Vergewaltigung – Pressestelle des Senats, 28.04.2026
