Die Stadtgemeinde Bremen beabsichtigt, vorbehaltlich der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel, die Durchführung eines Projektes im Bereich Schutz- und Ruheraum für Frauen in prekären Lebenslagen mit Gewalt- und Suchterfahrung im Rahmen einer Projektförderung nach §§ 23, 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) zu fördern. Der vorgesehene Förderzeitraum beginnt am 1. Oktober 2026 und endet am 31. Dezember 2027. Interessenbekundungen sind spätestens elektronisch bis einschließlich 31.08.2026 einzureichen.
In Bremen wurde ein fachlicher Bedarf an einem niedrigschwelligen Schutz- und Ruheraum für Frauen (Hinweis: Der Begriff „Frauen“ umfasst in diesem Aufruf ausdrücklich cis und trans Frauen. Trans Frauen sind Teil der adressierten Personengruppe und sollten nicht gesondert oder nachrangig adressiert werden.) in prekären Lebenslagen mit Gewalt- und Suchterfahrung festgestellt. Der Bedarf betrifft insbesondere Frauen, die zugleich von Wohnungslosigkeit, Drogenkonsum beziehungsweise Suchterkrankung und Gewalt betroffen sind und von bestehenden Hilfsangeboten, insbesondere in den Abendstunden, nicht ausreichend erreicht werden.
Gesucht: Träger oder Trägerverbund, der ein entsprechendes Projekt entwickelt und durchführt
Die Stadtgemeinde Bremen kann diesen Bedarf mit den bestehenden Angeboten derzeit nicht ausreichend decken. Sie hat daher ein fachliches und gesundheitspolitisches Interesse daran, dass ein geeigneter Träger oder Trägerverbund ein entsprechendes Projekt entwickelt und durchführt. Die Stadtgemeinde Bremen beabsichtigt, vorbehaltlich der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel, die Durchführung eines Projektes im Bereich Schutz- und Ruheraum für Frauen in prekären Lebenslagen mit Gewalt- und Suchterfahrung im Rahmen einer Projektförderung nach §§ 23, 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) zu fördern.
Interessenbekundungen sind bis spätestens 31.08.2026 einzureichen
Zur Vorbereitung einer möglichen Projektförderung wird dieses Interessenbekundungsverfahren durch geführt. Der Aufruf beschreibt den aus fachlicher Sicht ermittelten Bedarf, fachliche Orientierungspunkte sowie Rahmenbedingungen einer möglichen Förderung. Er stellt keine abschließende Leistungsbeschreibung und kein Vergabeverfahren dar. Die konkrete fachliche, organisatorische, räumliche und personelle Ausgestaltung obliegt den interessierten Trägern bzw. Trägerverbünden im Rahmen ihrer Interessenbekundung. Interessenbekundungen sind spätestens elektronisch bis einschließlich 31.08.2026 einzureichen bei Melanie Borgmann (Gesundheitsamt Bremen).
Den Aufruf zur Interessenbekundung finden Sie hier: Schutz- und Ruheraum für Frauen in prekären Lebenslagen mit Gewalt- und Suchterfahrung (pdf, 127 KB)
