Die öffentliche Rechtsberatung (ÖRB) richtet sich an alle Einwohnerinnen und Einwohner im Land Bremen, die nur über ein geringes Einkommen verfügen. Die Beratung übernimmt die Arbeitnehmerkammer im Auftrag des Landes Bremen.
Die Beratungsgebühr beträgt derzeit 10 Euro. Sie umfasst die Beratung in nahezu allen Rechtsgebieten wie etwa dem Mietrecht, Familienrecht oder Kaufvertragsrecht. Bei einem Folgetermin zu einem bereits angemeldeten Anliegen wird keine neue Gebühr erhoben. Ob es sich um eine Folgeberatung oder ein neues Anliegen handelt, wird durch die Anmeldung der öffentlichen Rechtsberatung geprüft.
Die Arbeitnehmerkammer Bremen bietet eine persönliche Beratung durch Beraterinnen und Berater, die allesamt Volljuristen sind. Die Beratung kann folgende Leistungen umfassen:
- Beratungsgespräch
- Schreiben an die Gegenseite (sofern es die Berater*innen für sinnvoll erachten)
- Formulierungshilfe für ein Schreiben in Ihrem Namen
- Beantragung von Akteneinsicht
Eine Beratung kann nicht erbracht werden,
- wenn Sie die Einkommensverhältnisse übersteigen,
- wenn die Einkommensverhältnisse nicht glaubhaft gemacht worden sind,
- wenn Sie nicht im Land Bremen wohnen,
- wenn eine Beratung anderweitig eingeholt werden kann oder
- bereits eine anderweitige Rechtsvertretung oder Rechtsrat eingeholt worden ist.
Eine rein telefonische Beratung oder eine Vertretung vor Gericht ist nicht möglich.
Was muss ich zur Beratung mitbringen?
Offene Beratung und Terminberatung:
In den Geschäftsstellen Bremen und Bremen-Nord beraten wir Sie ohne Termin oder nach Vereinbarung.
Bremen-Stadt
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 9 – 12 Uhr
Mittwoch: 14 – 18 Uhr
Montagnachmittag mit Termin
Tel. 0421 3 63 01-28 (für organisatorische Fragen und Terminvereinbarungen)
Bremen-Nord
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 9 – 12 Uhr
Donnerstag: 14 – 18 Uhr
Montagnachmittag mit Termin
Tel. 0421 6 69 50-0 (für organisatorische Fragen und Terminvereinbarungen)