Stadtteil: Oberneuland, Woltmershausen, Walle, Vegesack, Vahr, Strom, Seehausen, Schwachhausen, Östliche Vorstadt, Osterholz, Obervieland, Blumenthal, Neustadt, Mitte, Huchting, Horn-Lehe, Hemelingen, Häfen, Gröpelingen, Findorff, Burglesum, Borgfeld

Das Amt für Soziale Dienste unterstützt Sie in verschiedenen Lebenssituationen mit kompetenter Beratung und passgenauen Dienstleistungen. Wir stehen Ihnen zur Seite, wenn es um rechtliche Betreuung, soziale Unterstützung im Erwachsenenbereich, Fragen rund ums Wohnen oder um familienbezogene Leistungen wie Elterngeld geht. Unser Ziel ist es, Ihnen Orientierung zu geben, individuelle Lösungen zu finden und Sie zuverlässig zu begleiten – damit Sie die Unterstützung erhalten, die Sie benötigen.

Betreuungsbehörde

Die Betreuungsbehörde im Amt für Soziale Dienste erklärt, was bei einer rechtlichen Betreuung und Vorsorgevollmachten wichtig ist. Manche Erwachsene können wegen Krankheit oder Behinderung bestimmte Dinge nicht allein regeln – zum Beispiel Briefe lesen, mit Geld umgehen oder Arzttermine machen. Die Betreuungsbehörde zeigt, wer helfen kann. Wenn eine Betreuung nötig ist, sucht das Gericht mit der Betreuungsbehörde eine passende Person. Ziel ist, dass die betroffene Person weiter selbst über ihr Leben entscheiden kann.

Betreuungsbehörde – Amt für Soziale Dienste

Fachdienst Soziales

Wer im Land Bremen so niedrige Einkünfte hat, dass diese unterhalb des Existenzminimums liegen, hat einen Anspruch auf ergänzende finanzielle Hilfe zum Lebensunterhalt.

Für nicht-erwerbsfähige Hilfebedürftige und ihre Familien – dazu zählen auch ältere Menschen – übernimmt das Amt für Soziale Dienste die Grundsicherung. Die gesetzlichen Regelungen hierzu finden Sie im Sozialgesetzbuch XII.

Für erwerbsfähige Hilfebedürftige übernimmt das Arbeitslosengeld II / Sozialgeld (umgangssprachlich auch „Hartz IV“ genannt) die Grundsicherung. Diese Leistung liegt in der Zuständigkeit der Jobcenter. Die gesetzlichen Regelungen hierzu finden Sie im Sozialgesetzbuch II.

Menschen, die Hilfe in besonderen Lebenslagen benötigen, können sich ebenfalls an uns wenden.

Zum Fachdienst Soziales gehören die Bereiche:

Unsere Angebote

Die allgemeine Sozialhilfe umfasst eine Vielzahl von Leistungen, unter anderem

Zentrale Fachstelle Wohnen

Die Zentrale Fachstelle Wohnen (ZFW), eine gemeinsame Beratungsstelle verschiedener Träger und des Amtes für Soziale Dienste Bremens, berät und informiert kostenlos alle Bremer Bürger:innen wenn Sie obdachlos sind; akut von Wohnungslosigkeit bedroht sind (Mietschulden, Kündigung usw.); in ungesicherten und schlechten Wohnverhältnissen leben.

Informieren Sie sich im einzelnen zu den folgenden Dienstleistungen direkt im Serviceportal:

Zentrale Fachstelle Wohnen – Amt für Soziale Dienste

Elterngeldstelle

Willkommensservice für junge Familien: das Bremer ElterngeldDigital

Euer Kind ist da! Staunen, Schlafentzug, Windeln wechseln, Stillen oder Fläschchen füllen, Kuscheln und einander kennenlernen. In der ersten Zeit seid ihr als frischgebackene Eltern rund um die Uhr mit Körper, Kopf und Herz im Einsatz. Wie schön wäre es, wenn ihr euch jetzt voll und ganz auf euer neues gemeinsames Leben konzentrieren könntet? Und wie klingt da jetzt ein komplizierter Elterngeldantrag und der Gang zur Behörde inklusive Wartezeiten?

Wir haben gute Nachrichten für euch: Nutzt die wertvolle Zeit für eure Familie und stellt den Antrag ganz einfach und bequem von Zuhause aus! Denn in Bremen geht das komplett online.

Jetzt ganz einfach: Elterngeld online beantragen

Elterngeld / ElterngeldDigital – Amt für Soziale Dienste

Ansprechperson