Bremen-Pass

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Sie  möchten ins Theater gehen oder an einem VHS-Kurs teilnehmen, aber die Preise sind zu hoch für Sie?

Der Bremen-Pass ermöglicht u. a. ermäßigten Eintritt in Bremer Kultureinrichtungen wie z.B. Museen, Kunsthalle, Theater, die Teilnahme an kostengünstigen oder kostenfreien Angeboten der Volkshochschule und der Stadtbibliothek sowie den Erwerb eines vergünstigten Nahverkehrstickets (StadtTicket) für die Nutzung aller öffentlichen Verkehrsmitteln im Liniennetz des VBN in der Stadtgemeinde Bremen.

Wenn Sie in der Stadt Bremen leben und Leistungen vom Jobcenter Bremen (SGB II), vom Amt für Soziale Dienste (SGB XII oder AsylbLG) oder als BewohnerInnen einer stationären Einrichtung lfd. Leistungen nach dem SGB XII beziehen und nicht auf Kultur und Bildung verzichten wollen, dann können Sie sich den Bremen-Pass bei der für Sie zuständigen Behörde ausstellen lassen. Mit diesem Pass erhalten Sie Ermäßigungen im Bereich Kultur und Bildung.

Voraussetzungen

  • Leistungsbezug nach SGB II, SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Wohnsitz in der Stadt Bremen

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Leistungsbescheid

Zuständige Stellen

  • Amt für Soziale Dienste Sozialzentrum 1 – Nord
  • Amt für Soziale Dienste Sozialzentrum 2 – Gröpelingen / Walle
  • Amt für Soziale Dienste Sozialzentrum 4 – Süd
  • Amt für Soziale Dienste Sozialzentrum 5 – Vahr/ Schwachhausen/ Horn-Lehe
  • Amt für Soziale Dienste, Fachdienst Flüchtlinge, Integration & Familien
  • Amt für Soziale Dienste, Fachdienst Teilhabe
  • Jobcenter Bremen Geschäftsstelle Mitte
  • Jobcenter Bremen Geschäftsstelle Nord
  • Jobcenter Bremen Geschäftsstelle Ost I
  • Jobcenter Bremen Geschäftsstelle Ost II
  • Jobcenter Bremen Geschäftsstelle Süd
  • Jobcenter Bremen Geschäftsstelle West