Kommunales Netzwerk Frühe Hilfen

Aus dem  Bundeskinderschutzgesetz ergibt sich der Auftrag an die Kommunen, verbindliche Netzwerkstrukturen in den Frühen Hilfen zu schaffen.

Das „Kommunale Netzwerk Frühe Hilfen“ übernimmt dies in der Stadtgemeinde Bremen. Das Netzwerk hat zum Ziel „ausreichend Angebote und Kooperationsstrukturen zu schaffen, die Eltern stärken und unterstützen, ihren Kindern ein gutes und gesundes Aufwachsen zu ermöglichen“ (Geschäftsordnung).

Dies geschieht durch verschiedene Aktivitäten (u.a. gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit oder Organisation von Fachtagen, gemeinsame Ermittlung der Bedarfslage von Familien, Abstimmung von Verfahren im Kinderschutz)

Amt für Soziale Dienste

Halbjährlich, mittwochnachmittags 14 - 17 Uhr

Es gibt im Rahmen der Geschäftsordnung eine Auflistung der Dienste und Einrichtungen, die vertreten sein sollten. Grundlage ist auch hier die im KKG genannte Aufzählung (§3). Angestrebt wird eine interdisziplinäre Besetzung, bei der alle relevanten Einrichtungen/Dienste erfasst sind, die regelhaft mit Schwangeren/Eltern von kleinen Kindern im Kontakt sind. Verbände entsenden mandatierte Vertreter, die die Informationen dann in die eigene Organisation weitertragen

kommunal

Anlass-/themenbezogen ja; strukturell nicht. Wobei es ja einer Kooperation entspricht, wenn Verbände Abgesandte in das Netzwerk schicken.

Claudia Tiedemann
Tel.: 0421 361 197 22
claudia.tiedemann@afsd.bremen.de