Gemeinsam-Online

Zum Kontakt

Hier finden Sie die digitalen Angebote als auch Informationsseiten zu Leistungen von Gemeinsam-Online suchen und finden. Mit der neuen Ortsauswahl können Sie außerdem nach digitalen wie auch nicht digitalen Angeboten für einen Ort Ihrer Wahl suchen.

Für manche Dienste benötigen Sie ein Servicekonto, um Anträge online zu stellen und Rückmeldungen zu erhalten.

Aktuelle digitale Angebote

  • Familie & Kind Familie & Kind
  • Gesellschaft, Politik und Kultur Gesellschaft, Politik und Kultur
  • Weitere Sonstige, nicht zugeordnete Fachverfahren

Unser digitales Dienstleistungsangebot wird fortlaufend erweitert und das Serviceportal erneuert.


Digitale Dienste im Gemeinsam-Online Serviceportal:

Digitale Geburtsanzeige für Geburtskliniken

Der Dienst dient einer Klinik oder eines Geburtshauses zum Anzeigen von Geburten an das zuständige Standesamt. Dazu wird aus dem Dienst heraus ein PDF-Dokument erzeugt, dieses Dokument wird signiert und dann an das zuständige Standesamt elektronisch übermittelt.

Kinderwunsch Online

Wenn Sie als Paar einen unerfüllten Kinderwunsch haben, können Sie einen staatlichen Zuschuss für die Kosten einer Kinderwunschbehandlung beantragen. Sie müssen den Antrag gemeinsam als Paar und vor Beginn der Behandlung stellen. Mit dem Antrag müssen verschiedene Nachweise eingereicht werden.

Der Zuschuss kann höchstens bis zum vierten Behandlungsversuch gewährt werden. Welche Behandlungszyklen genau gefördert werden, kann sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Sie müssen den Zuschuss für jeden Behandlungsversuch einzeln beantragen.

Es werden nur bestimmte Arten der Behandlung unterstützt:

  • In-vitro-Fertilisation (IVF)
  • Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI)

Die Notwendigkeit der Behandlung muss von einer Ärztin oder einem Arzt bescheinigt werden.

Kinderwunsch Online – Auszahlungsantrag

Haben Sie einen Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung beantragt und den entsprechenden Zuwendungsbescheid erhalten? Haben Sie außerdem die Kinderwunschbehandlung auch schon durchführen lassen? Dann können Sie nun die Auszahlung des Zuschusses beantragen.

Unterhaltsvorschuss

Unterhaltsvorschuss ist eine besondere Hilfe für Kinder von Alleinerziehenden. Bekommen Sie keinen oder unregelmäßig Unterhalt für Ihr Kind? Dann können Sie hier einen Unterhaltsvorschuss beantragen.

Unterhaltsvorschuss – Jährliche Überprüfung

Viele Kinder Alleinerziehender erhalten Unterhaltsvorschuss. Die Unterhaltsvorschuss-Stelle muss jährlich prüfen, ob dem Kind der Unterhaltsvorschuss noch zusteht. Hier können Bürgerinnen und Bürger die notwendigen Angaben machen.