Schlichtungsstelle | Behindertenbeauftragter des Landes Bremen

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Die Schlichtungsstelle nach dem Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz (BremBGG) hat ihre Arbeit aufgenommen. Angesiedelt ist die Geschäftsstelle der Schlichtungsstelle beim Behindertenbeauftragten des Landes Bremen.

Die Schlichtungsstelle ist beim Landesbehindertenbeauftragten der Freien Hansestadt Bremen angesiedelt und hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen außergerichtlich beizulegen.

Sie steht allen Bürgerinnen und Bürgern mit Behinderungen sowie den verbandsklageberechtigten Verbänden der Freien Hansestadt Bremen offen. Anders als viele Gerichtsverfahren benötigt man hierfür keinen Rechtsbeistand.

Die Freie Hansestadt Bremen schafft damit eine Anlaufstelle, um Diskriminierungen und Verstöße gegen die Grundsätze der Barrierefreiheit zu beseitigen. Ziel eines Schlichtungsverfahrens ist eine gütliche Einigung zwischen zivilen Person und der jeweiligen öffentlichen Stelle. Scheitert eine Schlichtung, ist in der Regel ein nachgelagertes Gerichtsverfahren möglich.

Ablauf eines Schlichtungsverfahrens
Haben Sie den Eindruck, dass eine öffentliche Stelle der Freien Hansestadt Bremen oder Bremerhaven gegen das Benachteiligungsverbot oder Gewährleistungen der Barrierefreiheit verstößt?

Der Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens kann in Textform, zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle der Schlichtungsstelle oder in elektronischer Form gestellt werden.

Er muss eine Schilderung des Sachverhalts, das verfolgte Ziel, den Namen und die Anschrift der Antragstellerin oder des Antragstellers und der beteiligten öffentlichen Stelle benennen.