Eine ungewollte Schwangerschaft kann viele Gefühle auslösen: Unsicherheit, Angst oder Überforderung. In Bremen gibt es Beratungsstellen und medizinische Angebote, die Frauen und Angehörige begleiten – vertraulich und ohne Bewertung der persönlichen Entscheidung. Keine Frau muss mit dieser Situation allein bleiben. Wenn sich eine Frau gegen eine Schwangerschaft entscheidet, ist es sinnvoll, sich vorab über rechtliche Grundlagen, Kosten, Ablauf und Behandlung zu informieren. Wir haben die wichtigsten Informationen für euch zusammengestellt.
Welche rechtliche Grundlagen gibt es?
In Deutschland ist ein Schwangerschaftsabbruch unter bestimmten Voraussetzungen straffrei. Die häufigste Regelung ist die sogenannte Beratungsregelung (§ 218a Absatz 1 Strafgesetzbuch (StGB). Zusätzlich sind Schwangerschaftsabbrüche aus medizinischen Gründen oder nach einer Straftat, z. B. einem sexuellen Missbrauch, möglich.
Welche Fristen gibt es?
- Der Abbruch muss innerhalb der ersten 12 Wochen nach der Empfängnis erfolgen (etwa 14. Schwangerschaftswoche).
- Vorher ist eine Schwangerschaftskonfliktberatung vorgeschrieben. Jede Frau hat das Recht auf Unterstützung und Beratung durch eine Schwangerschaftsberatungsstelle.
- Zwischen Beratung und Eingriff müssen mindestens 3 Tage Bedenkzeit liegen.
Was welche Schritte sind jetzt wichtig?
- Entscheidung und Beratung: Viele Frauen wenden sich zunächst an eine Schwangerschaftsberatungsstelle. Dort gibt es Informationen, Unterstützung und den gesetzlich notwendigen Beratungsschein.
- Ärztliches Gespräch: Danach folgen Untersuchung, Ultraschall und Informationen zu den möglichen Methoden.
- Der Schwangerschaftsabbruch: Je nach Schwangerschaftswoche kommen zwei Methoden infrage: ein medikamentöser Abbruch ODER ein operativer Abbruch. (Absaugmethode). Die Eingriffe erfolgen meist ambulant.
- Nachsorge: Nach dem Abbruch können ärztliche Kontrollen und psychosoziale Gespräche helfen. Beratungsstellen begleiten Frauen und Angehörige auch nach dem Eingriff weiter.
Wer übernimmt die Kosten?
Bei medizinischer oder kriminologischer Indikation (z.B. nach einer Vergewaltigung) übernimmt die Krankenkasse die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch vollständig. Bei der Beratungsregelung müssen die Kosten für den Eingriff meist selbst bezahlt werden. Voruntersuchungen und Nachbehandlung übernimmt häufig die Krankenkasse. Frauen mit geringem Einkommen können eine Kostenübernahme beantragen, zum Beispiel Schülerinnen, Auszubildende und Studentinnen, Frauen, die Bürgergeld oder Sozialleistungen erhalten oder Frauen im Asylverfahren. Wichtig: Der Antrag muss vor dem Eingriff bei der Krankenkasse gestellt werden.
Welche Beratungsstellen gibt es in Bremen?
- pro familia Bremen + pro familia Bremen-Nord
Anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen gemäß dem Schwangeren- und Familienhilfegesetz (SFHG). Die Beratung ist kostenlos und der gesetzlich vorgeschriebenen Beratungsnachweis wird ausgestellt. Kurzfristige Beratungstermine können telefonisch unter 0421 340 60 30 (Mitte) bzw. 0421 65 43 33 (Bremen-Nord) oder persönlich in den Beratungsstellen Bremen vereinbart werden. Weitere Informationen - Bremische Evangelische Kirche
Die Familien- und Lebensberatung stellt als anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle den gesetzlich vorgeschriebenen Beratungsnachweis aus. Wir beraten Sie nach § 219 StGB und gemäß dem Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) in einem Schwangerschaftskonflikt und nach einem Schwangerschaftsabbruch. Unter folgenden Telefonnummern bekommen Sie umgehend einen Termin: 0421 333 563 (Mo, Di, Do, Fr 10-12.30 Uhr, Di 14-17 Uhr) oder 0421 333 56 50 (Mo, Mi, Fr 11-12.30 Uhr, Di 14-15.30 Uhr) Weitere Informationen - Cara – Beratungsstelle zu Schwangerschaft, Pränataldiagnostik und Schwangerschaftskonflikt
Staatlich anerkannte Schwangerenberatungsstelle mit dem Schwerpunkt Beratung zu Pränataldiagnostik und Fachstelle zur vertraulichen Geburt im Land Bremen. Beratung bei einer ungewollten Schwangerschaft nach §219 StGB. Weitere Informationen - Frauenärztinnen und Frauenärzte in Bremen
Auch in gynäkologischen Praxen gibt es Frauenärztinnen und Frauenärzte, die als Beratungsstelle anerkannt sind: Überblick zu Frauenärztinnen und Frauenärzten mit Anerkennung als Beratungsstelle
Denke daran: Keine Frau muss mit dieser Situation allein bleiben. Nutze die Beratungsangebote! Wenn sich dir jetzt weitere Fragen stellen oder dir noch Informationen fehlen, findest du hier Details u.a. zum Beratungsgespräch, zu Schweigepflicht, Kostenübernahme, medizinischer Betreuung und den Methoden eines Abbruchs:
