Begleiteter Umgang
Begleiteter Umgang ist Kinderschutzarbeit
Eltern, die sich trennen oder in Scheidung leben, haben oft Schwierigkeiten, ihren Kindern den Kontakt zum jeweils anderen Elternteil zu ermöglichen. Jeder Elternteil ist zum Umgang mit seinem Kind nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet.
Dies gilt auch, wenn die getrennt lebenden Eltern nicht miteinander verheiratet waren. Unsere Expertise besteht darin, Kinder zu schützen und mit beiden Elternteilen positive, verlässliche und vertrauensvolle Beziehungen zu ihren Kindern aufzubauen oder zu festigen.
Trennungsschmerz lindern
Durch die Reform des Kindschaftsrechts, die 1998 in Kraft getreten ist, entstand an dieser Stelle ein erhöhter Bedarf, für den wir ein Angebot entwickelt hat. Wenn in strittigen Fällen eine fachliche Umgangsbegleitung empfohlen wird, ist das Ziel die Anbahnung, Wiederherstellung oder Weiterführung der Besuchskontakte zwischen dem Kind und dem Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt.
Den Kindern soll der Trennungsschmerz erleichtert werden, sie sollen die Beziehung zu beiden Eltern bewahren können und seelisch gesund bleiben. Familienrichter entscheiden in strittigen Verfahren und ermöglichen für einen befristeten Zeitraum Umgangstermine unter fachkundiger Begleitung.