Einladende Stelle Früherkennung und Frühberatung
Im Jahr 2007 hat Bremen das „Gesetz zur Sicherung des Kindeswohls und zum Schutz vor Kindesvernachlässigung“ (KiWG) verabschiedet. Das Gesundheitsamt Bremen hat dafür die „Einladende Stelle Früherkennung und Frühberatung für Bremen und Bremerhaven“ eingerichtet. Von dieser werden Einladungsschreiben an alle Mütter und Väter in Bremen und Bremerhaven versandt, die zur Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen für Kinder auffordern.
Dies geschieht für die Früherkennungsuntersuchungen U4 bis U9, einschließlich der 2008 eingeführten U7A.
Des weiteren wurde in Kooperation mit den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten im Lande Bremen ein Rückmeldesystem über durchgeführte Früherkennungsuntersuchungen etabliert. Die Einladende Stelle erinnert gegebenenfalls Eltern daran, nicht durchgeführte Untersuchungen nachzuholen.
Falls Kinder trotz Erinnerung und ohne nachvollziehbare Gründe eine Früherkennungsuntersuchung versäumt haben, wird das zuständige Stadtteilteam des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes die Untersuchung im häuslichen Bereich anbieten, und sich vom Wohl der Kinder überzeugen. Gelingt dies nicht, erfolgt eine Mitteilung an das zuständige Jugendamt.
Sprech- und Beratungszeiten
Montag bis Donnerstag von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Freitag von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr