Elternunterhalt / Unterhalt für pflegebedürftige Eltern

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Ihre Eltern sind pflegebedürftig und können die entstehenden Kosten nicht aus den eigenen Einnahmen zahlen? Sie möchten Informationen zu einer eventuellen Heranziehung zu den Kosten?

Basisinformationen
Bedürftigen Eltern gegenüber sind Sie grundsätzlich zur Unterhaltsleistung verpflichtet. Ihre unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit ist anhand Ihrer individuellen Einkommens- und Belastungssituation zu bewerten. Daher ist es erforderlich, dass Sie (auch wenn evtl. die Verwirkung eingewendet wird) Ihrer Auskunftspflicht nachkommen.

Voraussetzungen
Sie haben von der leistungsgewährenden Dienststelle eine Mitteilung über die Hilfegewährung (Rechtswahrungsanzeige) erhalten.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Einkommens-, Vermögens- und Belastungsunterlagen
  • Einkommens-, Vermögens- und Belastungsunterlagen bitte in Kopie dem Fragebogen beifügen (möglichst
  • der letzten 12 Monate, bei Selbständigen der letzten drei Jahre)
  • Fragebogen (Den zugesandten Fragebogen bitte ausgefüllt zurücksenden.)

Verfahren
Den in der Regel der Mitteilung über die Hilfegewährung beigefügten Fragebogen füllen Sie bitte aus und senden diesen nebst sämtlichen Nachweisen an die absendende Dienststelle zurück. Sofern Sie die Unterlagen persönlich abgeben möchten, vereinbaren Sie möglichst einen Termin.

Rechtsgrundlagen

  • Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch – SGB XII
  • Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • Zivilprozessordnung
  • Bürgerliches Gesetzbuch – BGB –

Kosten und Fristen
Die Auskünfte bitte innerhalb der gesetzten Frist erteilen, da ansonsten Auskünfte von Dritter Seite eingeholt werden könnten. Zur Unterhaltsleistung sind Sie verpflichtet ab dem 1. des Monats, in dem Ihnen die Mitteilung über die Hilfegewährung zugegangen ist.

Wie lange dauert die Bearbeitung
Wenn Ihre Auskunftserteilung vollständig erfolgt ist, wird möglichst eine zeitnahe Bearbeitung/Auswertung erfolgen. Da jedoch auch weitere Auskünfte von z. B. Geschwistern erforderlich sein können, kann ein konkreter Zeitraum nicht pauschal genannt werden.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?
-keine- sofern Sie selbst einen Rechtsanwalt beauftragen möchten, trifft die Kostenlast hierfür Sie selbst

Zuständige Stellen
Amt für Soziale Dienste, Sozialzentrum Vahr / Schwachhausen / Horn-Lehe, Fachdienst Unterhalt Forderungen

Ansprechpartnerinnen
Königsdorf, Viola
Hombach, Sandra