StadtTicket Bremen

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Ermäßigtes Nahverkehrsticket für die Stadt Bremen

Sie leben in der Stadt Bremen und beziehen

  • Leistungen der Grundsicherung für Arbeitslose (SGB II),
  • Sozialhilfe (3. Kapitel SGB XII – Hilfe zum Lebensunterhalt sowie 4. Kapitel SGB XII – Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder
  • Leistungen nach § 6b BKGG – Bildung und Teilhabe für Empfänger/-innen von Kinderzuschlag und/oder Wohngeld

Dann haben Sie Anspruch auf die Nutzung eines preisreduzierten Monatstickets für den Nahverkehr im Liniennetz des VBN im Gebiet der Stadtgemeinde Bremen.

Die Prüfung zur Ausstellung der Kundenkarte zum Erwerb des StadtTickets erfolgt durch die Sozialzentren des Amtes für Soziale Dienste Bremen. Kundinnen und Kunden des Jobcenters Bremen müssen einen Nachweis über ihren Leistungsbezug vorlegen. Beachten Sie bitte das allgemeine Infoblatt „Information zum StadtTicket Bremen ab 01.03.2016“ sowie die unten stehende aktuelle Information zum StadtTicket Bremen für die Zeit vom 01.01.2022 – 31.03.2022.

Zuständige Stellen

  • Amt für Soziale Dienste Sozialzentrum 1 – Nord
  • Amt für Soziale Dienste Sozialzentrum 2 – Gröpelingen / Walle
  • Amt für Soziale Dienste Sozialzentrum 3 – Mitte/östliche Vorstadt/Findorff
  • Amt für Soziale Dienste Sozialzentrum 4 – Süd
  • Amt für Soziale Dienste Sozialzentrum 5 – Vahr/ Schwachhausen/ Horn-Lehe
  • Amt für Soziale Dienste Sozialzentrum 6 – Hemelingen/ Osterholz
  • Amt für Soziale Dienste, Fachdienst Flüchtlinge, Integration & Familien
  • Amt für Soziale Dienste, Fachdienst Teilhabe

Das ermäßigte Nahverkehrsticket / StadtTicket zum Preis von 25 Euro monatlich für Erwachsene und kostenlos für Kinder und Jugendliche berechtigt zur Nutzung aller Busse, Straßenbahnen und Regionalbahnen im Liniennetz des VBN auf dem Gebiet der Stadtgemeinde Bremen.

Das StadtTicket Bremen für Erwachsene gilt nur zusammen mit einer Kundenkarte. Die Nummer der Kundenkarte muss auf das StadtTicket übertragen werden.

Für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 – unter 18 Jahre wird auf Antrag ein spezielles Jugend StadtTicket von der BSAG erstellt. Die Anträge sind in den Sozialzentren des Amtes für Soziale Dienste erhältlich und müssen ausgefüllt, von den Erziehungsberechtigten unterschrieben und mit Passfoto versehen dort auch abgegeben werden. Nach Prüfung und Bestätigung der Anspruchsberechtigung werden die Anträge der BSAG übermittelt. Nach Ausfertigung des Tickets wird dieses über den Postweg zugestellt.

Voraussetzungen

Berechtigt für den Erwerb eines ermäßigten Nahverkehrsticket sind Personen, die

  • Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)
  • Sozialhilfe (3. Kapitel SGB XII – Hilfe zum Lebensunterhalt sowie 4. Kapitel SGB XII – Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, oder
  • Leistungen nach § 6b BKGG – Bildung und Teilhabe für Empfänger/öinnen von Kinderzuschlag und/oder
  • Wohngeld

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Passfoto
  • nach der Fotomustertafel
  • Bremen Pass oder anderen Nachweis über den Bezug von Leistungen
  • Ankunftsnachweis oder Aufenthaltsdokument
  • bei Flüchtlingen
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