3. Förderaufruf „Stark im Sozialraum“ für niedrigschwellige Projekte

20.09.2022

Über das Förderprogramm „Stark im Sozialraum“ können noch bis 30. September Gelder beantragt werden, um zusätzliche niedrigschwellige Angebote für Kinder bis 10 Jahre und Familien zu ermöglichen. Diese wurden durch die Pandemie besonderen Belastungen ausgesetzt – mit dem Förderaufruf soll dem entgegengewirkt werden.

Die Förderung „Stark im Sozialraum“ geht damit in die dritte Runde. Mit den geförderten Projekten sollen kleinräumige Angebote in den Stadtteilen im Bereich der Frühen Kindheit, der psychosozialen und gesundheitlichen Versorgung und Unterstützung von Kindern und ihren Familien gestärkt werden.

Nach den ersten erfolgreichen Förderaufrufen will die Freie Hansestadt Bremen nun weiteren Projekten die Möglichkeit geben, im Rahmen des Förderprogramms Anträge auf Finanzierung zu stellen.

Kinder und Familie sind durch die pandemiebedingten Beschränkungen stark belastet worden. Sie brauchen daher zusätzliche niedrigschwellige Unterstützungsangebote, um negative Auswirkungen dieser Beschränkungen zu verhindern oder abzumildern.

Um die Angebote in den Sozialräumen für Kinder und deren Familien im Land Bremen zu stärken, sind Unterstützungsmaßnahmen mit dem Fokus auf physische und seelische Gesundheit sowie soziale Teilhabe notwendig. Das Land Bremen stellt hierzu ein zusätzliches Fördervolumen von insgesamt drei Millionen Euro bis Ende 2023 zur Verfügung.

Bei den zu fördernden Angeboten soll an bestehende Strukturen angeknüpft werden und es werden ergänzende und auf die besonderen Herausforderungen der Folgen der Corona-Pandemie abgestimmte Angebote umgesetzt. Zielgruppe der Maßnahmen sind insbesondere Kinder von 0 bis 10 Jahren.

Allgemeine Kriterien

  • Die genannten Zielgruppen werden fokussiert.
  • Angebote weisen einen explizit sozialräumlichen Bezug auf, auf den im Antrag einzugehen ist.
  • Die Angebote zeichnen sich durch ihre Niedrigschwelligkeit sowohl in der Ansprache als auch in der Umsetzung aus. Geeignete Maßnahmen sind im Förderantrag zu benennen.
  • Die Angebote können in Einrichtungen oder durch mobile und aufsuchende Angebote stattfinden.
  • Auch Einzelmaßnahmen oder zeitlich begrenzte Angebote (z.B. Tagesveranstaltungen, Kinderfeste, Kursangebot über mehrere Wochen, etc.) können gefördert werden.
  • Die Angebote zielen auf die unten genannten Förderschwerpunkte ab. Dabei können Angebote auch auf mehrere Förderschwerpunkte einzahlen.
  • Rein investive Baumaßnahmen sind nicht förderfähig.

Inhaltliche Förderschwerpunkte

In drei Förderschwerpunkten können im Rahmen der Förderung Mittel für niedrigschwellige, präventive Angebote im Sozialraum bis Ende 2023 zur Linderung der Folgen der Corona-Pandemie beantragt werden (siehe Senatsbeschluss „Stärkung der kleinräumigen Angebote in den Stadtteilen, im Bereich der Frühen Kindheit, der psychosozialen und gesundheitlichen Versorgung und Unterstützung von Kindern und ihren Familien“ vom 14.12.2021).

1. Die soziale Isolation durchbrechen

Vor allem Kinder mussten ihren Kontakt zu Freund:innen und Großeltern stark einschränken. Dadurch hat sich der soziale Kontakt vieler Kinder zum einen hauptsächlich auf die Kernfamilie beschränkt. Zum anderen mussten sich mehr Kinder alleine beschäftigen und wurden mit dem Gefühl der sozialen Isolation und Einsamkeit konfrontiert. Damit einhergehend sind oftmals soziale Ängste, Motorikschwierigkeiten, Sprachverlust und die Zunahme des Medienkonsums bei Kindern geschildert worden.

Durch die Stärkung offener, und gruppenbezogener Angebote sollen diese Kinder und ihre Familien wieder an das gesellschaftliche Leben herangeführt werden. Die Angebote sollen auf die Interaktion mit anderen Kindern und Familien abzielen oder die Reintegration in diese Interaktion ermöglichen.

2. Bewegung im Alltag aktivieren

In diesem Schwerpunkt sollen Bewegungsangebote gestärkt werden. Neben Angeboten der Bewegung oder Spielförderung können auch mobile Bewegungs- und Ernährungsangebote gefördert werden. Kitas und Schulen sind Orte, die das Aufholen von motorischen Defiziten bei Kindern besonders unterstützen. Kooperationsprojekte zwischen Kitas, Schulen und Sportvereinen sind daher ebenfalls förderfähig.

3. Die seelische Gesundheit stärken

Diese Fördersäule adressiert Kinder und Jugendliche gleichermaßen. Angebote sollen gefördert werden, mit denen Stressbewältigungskompetenzen der Zielgruppe und ihres Umfelds gestärkt werden. Ungünstigen Bewältigungsmechanismen wie exzessiver Medien- und Drogenkonsum soll möglichst frühzeitig und präventiv begegnet werden.

Im Fokus der schnellen Hilfen für psychisch belastete Kinder und Jugendliche sollen flexible Angebote für die Systeme Frühe Kindheit, Bildung, Kinder- und Jugendhilfe und Gesundheit stehen. Fachkräfte aus dem Bereich der psychischen Gesundheit sollen als kinder- und jugendpsychiatrische Schnittstellenkoordinator:innen eine Verbindung schaffen zwischen dem kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgungssystem und den Institutionen im Quartier.

Diese Verbindung ist fachlich und organisatorisch abzubilden. Über die Gesundheitsfachkräfte in den Quartieren bereits bestehende Kooperationen sollen genutzt und verstärkt werden. Die Angebote sollen sich vorrangig auf Beratung und Unterstützung von Fachkräften aus Schule, Kita, Jugendhilfe und Freizeitangeboten zu spezifischen Bedarfen sowie die Vernetzung verschiedener Akteure im Stadtteil beziehen.

Die entwickelten Angebote müssen im direkten Zusammen-hang mit der Unterstützung von Kindern mit seelischen Belastungen stehen und diese in ihren Bewältigungskompetenzen stärken. Angebote, die sich direkt an Kinder, Jugendliche und ihre Familien richten, können in dem Zusammenhang ebenfalls durchgeführt werden.

Organisatorisches

Die Mittel werden nach Auswahl der Projekte in Form einer Zuwendung nach den Verwaltungs-vorschriften zu §§ 23, 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) vergeben. In begründeten Aus-nahmen ist auch eine Finanzierung über Rechnungslegung möglich. Projekte können im Zeit-raum zwischen dem 01.10.2022 und dem 31.12.2023 stattfinden und finanziert werden.

Antragsfrist für die dritte Förderperiode im Jahr 2022 ist der 30.09.2022.

Die Anträge sollen rechtzeitig vor den Herbstferien beschieden werden, um auch Angebote innerhalb der Ferien zu ermöglichen. Vorzeitig begonnene Projekte dürfen nicht gefördert werden, vgl. Verwaltungsvorschrift 1.3. zu § 44 Landeshaushaltsordnung. Ist ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn für die erfolgreiche Projektdurchführung unbedingt notwendig, kann dieser unter Angaben der Gründe beantragt werden. Ein Anspruch auf die Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns besteht nicht. Nur wenn der vorzeitige Maßnahmenbeginn explizit genehmigt wurde, darf, ohne Rechtsanspruch auf Zuwendung, mit der Projektdurchführung begonnen werden.

Die Antragsformulare und weitere Informationen zur Antragstellung können hier heruntergeladen werden.

Die Unterlagen müssen bis spätestens 30.09.2022 schriftlich eingereicht werden (Datum des Poststempels oder Eingang per Mail).

Per Mail an:
stark-im-sozialraum@soziales.bremen.de

Postalisch an:
Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport
„Stark im Sozialraum“
Referat 20, z. Hd. Diekmann
Bahnhofsplatz 29
28195 Bremen

Hinweis: Die Entscheidung über die Förderung von Projekten erfolgt durch eine Förderkommission bestehend aus Vertreter:innen der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz sowie der Senatorin für Kinder und Bildung.