Projekte „Stark im Sozialraum“ gegen Folgen der Pandemie bei Kindern

03.03.2022

Senatorin Stahmann: Auch kleine Initiativen können Anträge einreichen

Kinder und Familien sind durch die pandemiebedingten Beschränkungen stark belastet. Um dem entgegenzuwirken, sollen in den kommenden Monaten unter anderem Angebote in den Stadtteilen gefördert werden, die Begegnung und Bewegung fördern.

„Das kann vom Kinderfest in der Spielstraße bis zum Bewegungsfest einer Spielplatzinitiative reichen“, sagte Anja Stahmann, Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport. Auch Sportvereine, Stadtteilinitiativen, Häuser der Familie oder freie Träger von Angeboten können Anträge stellen.

„Die Angebote sollen an bestehende Strukturen anknüpfen“, betonte Senatorin Stahmann. „Wir haben dabei besonders Kinder bis zu zehn Jahren im Blick, die vom Aufholpaket der Bundesregierung für Kinder und Jugendliche bislang nur geringen oder gar keinen Nutzen hatten. Alles, was vor Ort dazu beiträgt, dass Kinder Kontakte knüpfen, spielen, sich austoben können, ist im Prinzip förderfähig.“ Es gehe darum, dass die coronabedingt lange Phasen der Isolation überwunden werde und soziale Erfahrungen in der Begegnung mit anderen spielerisch und möglichst vielfältig nachgeholt werden.

Ein zweiter Förderschwerpunkt des Programms „Stark im Sozialraum“ ist die seelische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. In diesem Schwerpunkt soll die kinder- und jugendpsychiatrische Fachexpertise in den Stadtteilen gestärkt werden, um dort die Fachkräfte aus Schule, Kita, Jugendhilfe und Freizeitangeboten zu unterstützen. Auch diese Projekte sind jetzt ausgeschrieben.

Anträge stellen können schließlich auch Kitas, Schulvereine, freie Träger, Kultur- und Sportvereine, Verbände und Elternvereine. „Förderfähig sind besonders Angebote im außerschulischen Kontext, die gemeinsam mit Kindern, Jugendlichen und ihren Familien am Nachmittag und an den Wochenenden umgesetzt werden“, sagte Kinder- und Bildungssenatorin Sascha Aulepp.

„Für Schülerinnen und Schüler haben wir mit dem Programm ‚Schüler:innen stärken‘ einen guten Anfang rund um die Schule gemacht, vor allem, um coronabedingte Lernrückstände abzubauen“, sagte die Senatorin weiter. „Stark im Sozialraum“ richtet sich besonders auf Spiel- und Bewegungsangebote gerade für kleinere Kinder und ihre Familien, die ohne große Hürden schnell und einfach genutzt werden können.“

Das Programm „Stark im Sozialraum“ wird ressortübergreifend von der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport gemeinsam mit der Senatorin für Kinder und Bildung sowie der Senatorin für Gesundheit, Verbraucherschutz und Frauen auf den Weg gebracht. Insgesamt stellt das Land Bremen für diese Zwecke aus dem Bremen Fonds drei Millionen Euro bis Ende 2023 zur Verfügung, davon 600.000 in Bremerhaven.

„Wir wollen möglichst schnell die ersten Projekte fördern, um kurzfristig Kinder und Familien zu unterstützen“, so Anja Stahmann. „Die erste Antragsfrist läuft daher schon mit dem 15. März ab. Es wird jedoch auch in den folgenden Monaten die Möglichkeit geben, Anträge einzureichen und Projekt zu finanzieren.“

Direkt zum Förderaufruf  und dem Antragsformular „Stark im Sozialraum“ 2022 
(Referat 21 – Bürgerschaftliches Engagement, Familienförderung und -politik, LSBTIQ*)

Die Unterlagen für die erste Tranche der Förderung müssen bis 15. März 2022 schriftlich eingereicht werden:

Per E-Mail: stark-im-sozialraum@soziales.bremen.de

oder

Per Post:
Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport
„Stark im Sozialraum“
Referat 20, z. Hd. Herrn Diekmann
Bahnhofsplatz 29, 28195 Bremen.

 

Quelle: Senatspressestelle, Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Die Senatorin für Kinder und Bildung, Die Senatorin für Gesundheit, Verbraucherschutz und Frauen, 03.03.2022