Neuer Katalog „Urlaub mit der Familie“ erschienen

24.04.2023

Der neue Urlaubskatalog der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung für 2023/2024 enthält über 70 Familienferienstätten, die allen Familien unabhängig vom Einkommen einen gemeinsamen Urlaub ermöglichen.

Im neuen Katalog „Urlaub mit der Familie“, den die Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung (BAGFE) jetzt für 2023/2024 veröffentlicht hat, können Familien geeignete Urlaubsquartiere für ihre Bedürfnisse und zu erschwinglichen Preisen finden. Mit über 70 Familienferienstätten bundesweit bietet der Katalog vielfältige Angebote und Aktivitäten rund um eine erholsame Auszeit für die ganze Familie.

Erholung für alle Familien

Die Familienferienstätten sind auf die Bedürfnisse von Familien eingestellt und ermöglichen mit ihren Angeboten und Aktivitäten eine erholsame Auszeit für Groß und Klein. Das Angebot steht allen Familien offen, richtet sich aber insbesondere an Familien in belasteten Lebenssituationen, zum Beispiel an Familien mit kleinen Einkommen, Alleinerziehende, Mehrkindfamilien und Familien mit Angehörigen mit einer Behinderung oder pflegebedürftigen Angehörigen.

Gute und vielfältige Angebote

Familien können zwischen familienfreundlichen Unterkünften am Meer, in den Bergen oder anderen reizvollen Gegenden in der Natur, zwischen Ferienhäusern und Appartements mit und ohne Verpflegung wählen. Ebenso zum Angebot gehören Kinderbetreuung und zahlreiche Freizeitaktivitäten. Familienferienstätten verzichten auch in der Hochsaison auf Preissteigerungen, zudem bezuschussen viele Bundesländer den Urlaub in einer Familienferienstätte.

Familienurlaub fördern

Dem Bundesfamilienministerium ist es ein wichtiges Anliegen, dass alle Familien Ausgleich und Auszeit im Urlaub finden können. Dazu müssen sie Angebote vorfinden, die ihren besonderen Bedürfnissen und finanziellen Möglichkeiten entsprechen. Mit diesem Ziel fördert das Bundesfamilienministerium die Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung, Projekte für Familien in besonderen Lebenssituationen sowie Baumaßnahmen in einzelnen Einrichtungen.

Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Pressemeldung, 19.04.2023