WEF300 löst Baukindergeld ab: Wer profitiert vom neuen Förderprogramm?

13.06.2023

Das staatliche Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“, kurz WEF300, löst seit dem 1. Juni 2023 das einstige Baukindergeld ab. Die Verbraucherzentrale Bremen erklärt, was gefördert wird, wer die Unterstützung erhält und warum nur wenige Familien davon profitieren werden.

Familien mit Kindern werden ab diesem Jahr wieder beim Eigenheimkauf gefördert. Das Förderprogramm Wohneigentum für Familien (WEF300) unterstützt Familien mit geringen bis mittleren Einkommen beim Bau oder Kauf von neuem Wohneigentum. Gefördert wird der Neubau sowie Ersterwerb klimafreundlicher Wohngebäude. Während Familien beim Baukindergeld einen Zuschuss erhielten, handelt es sich beim WEF um einen zinsgünstigen Kredit. Jährliche Zuschüsse gibt es nicht. Interessierte beantragen den Kredit über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (Kfw).

Je Antragsteller oder Antragstellerin kann ein Kreditvolumen zwischen 140.000 und 240.000 Euro beantragt werden. Dafür müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Bei der Immobilie handelt es sich um einen Neubau oder Erstbezug. Bestandsimmobilen werden nicht gefördert.
  • Die Immobilie muss mindestens den Standard Effizienzhaus 40 erfüllen.
  • Das Jahreseinkommen mit einem Kind darf höchstens 60.000 Euro betragen. Für jedes weitere Kind steigt dieser Betrag um 10.000 Euro an.
  • Das Haus muss von den Antragstellern selbst bewohnt sein und die Eigentümer dürfen kein weiteres Wohneigentum besitzen.
  • Antragsteller und Antragstellerinnen dürfen zuvor nicht vom 2022 ausgelaufenen Baukindergeld profitiert haben.
  • Das Vorhaben muss von Expert:innen für Energieeffizienz begleitet werden

Problem Energiestandard

Die größte Hürde beim WEF300 ist der vorgegebene Standard Effizienzhaus 40. Die Zahl 40 gibt hierbei an, dass das Haus höchstens 40 Prozent Primärenergie benötigt. „Gerade im Hinblick auf die gestiegenen Baukosten und die Anforderungen an das energetische Bauen für ein Effizienzhaus 40 sind die Einkommensgrenzen viel zu niedrig angesetzt. Das können sich junge Familien schwer oder gar nicht leisten“, sagt Roland Stecher, Immobilienexperte der Verbraucherzentrale Bremen.

„Zudem ist eine Darlehensförderung im Vergleich zu einem echten Zuschuss kein wirkungsvoller Anreiz, klimafreundlich zu bauen.“ Das Bauen und Wohnen zu fördern, sei war grundlegend richtig. „Mit dem neuen Baukindergeld wird aber nur der allerhöchste Standard gefördert, andere Bauformen werden überhaupt nicht berücksichtigt“, kritisiert Roland Stecher.

Höhere Fördersummen sind möglich, wenn die Immobilie zusätzlich das Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“ erfüllt. Der Kreditrahmen erweitert sich so um 50.000 Euro. Wer das neue Förderprogramm nutzen möchte, muss die Förderung vor Abschluss eines Leistungsvertrags oder vor Abschluss des Kaufvertrages bei der Kfw beantragen.

Beispielrechnung

Eine Privatperson erhält mit der neuen Förderung „Wohneigentum für Familien“ bei 35 Jahren Kreditlaufzeit und 10 Jahren Zinsbindung einen attraktiven Endkundenzins von 1,25 Prozent p.a. (Stand 01. Juni 2023). Entscheidet sich die Familie für ihre Wohneinheit für die Förderstufe Klimafreundliches Wohngebäude werden für Haushalte bis zu 140.000 Euro Kreditbetrag bereitgestellt.

Die Ersparnis gegenüber einem Hausbankkredit beträgt somit – bei normalem Kreditverlauf – etwa 30.000 Euro. Erhält der Neubau zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG), steigt der mögliche Kreditbetrag auf 190.000 Euro und die Ersparnis somit auf rund 41.000 Euro.

Quelle: Verbraucherzentrale Bremen e.V., Pressemitteilung, 13.06.2023 / Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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