Senat bringt Dolmetscher-Flatrate auf den Weg

20.12.2023

Ob bei Elternsprechtagen in der Schule, beim Aufklärungsgespräch vor einer Operation, beim Polizeieinsatz wegen häuslicher Gewalt oder auch beim Beantragen von Wohngeld und anderen Amtsgängen – viele Menschen, die zugewandert sind, stellt das vor Sprachbarrieren. In solchen Situationen sind Dolmetscherdienste nötig. Um die Verständigung bei Bedarf rasch zu ermöglichen und so auch die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes sowie des Sozial- und Gesundheitssystems zu entlasten, hat der Senat die Weichen für eine Dolmetscher-Flatrate gestellt.

Künftig sollen das Bürgerservice-Center, Polizei, Schulen und Kitas, Ordnungsdienst, der Sozial- und Gesundheitsbereich sowie viele weitere relevante Einrichtungen per Smartphone, Rechner oder Telefon auf Dolmetscherinnen und Dolmetscher zugreifen können. Und das in Bremen und Bremerhaven. Eine Übersetzungs-Flatrate ermöglicht Übersetzungen in mehr als 40 Sprachen, die kurzfristig von qualifizierten Dolmetscherinnen und Dolmetschern per Video oder Audio zur Verfügung gestellt werden.

„Win-win-Situation für alle Beteiligten“

Finanzsenator Björn Fecker bewertet den heutigen Senatsbeschluss als Meilenstein für mehr Bürgerservice und zugleich Entlastung der Beschäftigten: „In Bremen ist gut ein Viertel der Bevölkerung zugewandert. Nicht alle beherrschen das Amtsdeutsch so gut, dass die Verständigung reibungslos klappt. Mit der Dolmetscher-Flatrate schaffen wir in Bremen und Bremerhaven ein Angebot, das Sprachbarrieren überwindet und Teilhabe sichert.

Zugleich erleichtert die schnelle Verständigung auch den Beschäftigten in den Behörden, bei der Polizei und im Gesundheitsbereich die Arbeit. Das gilt ebenso für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendhilfe, in Unterkünften für Geflüchtete oder in Frauenhäusern. Auch in Schulen ist das hilfreich, wenn Lehrkräfte zum Beispiel Eltern den Unterstützungsbedarf ihres Kindes erläutern wollen. Das ist eine klassische Win-win-Situation für alle Beteiligten.“

Für Betroffene von Gewalt: Flatrate verbessert Zugang zum Hilfesystem

Der Senat setzt mit der Einführung der Dolmetscher-Flatrate einen wichtigen Punkt aus dem Landesaktionsplan gegen Gewalt an Frauen um. Diese Gesamtstrategie zur Prävention sowie zum Schutz von Frauen vor Gewalt hatten die Zentralstelle der Landesfrauenbeauftragten (ZGF) und die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz gemeinsam erarbeitet und hierbei den großen Bedarf von sofort verfügbaren, geschlechtssensiblen und anonymen Übersetzungsmöglichkeiten festgestellt.

Die jetzt geplante Flatrate berücksichtigt entsprechend geschlechtsspezifische Bedarfe. So kann das Geschlecht der dolmetschenden Person ausgewählt werden. Das ist für viele Frauen wichtig, da beispielsweise bei der Gesundheitsversorgung rund um die Geburt, bei frauenspezifischen Krankheiten oder nach Gewalterfahrungen wichtige Inhalte und Anliegen ansonsten nicht oder nicht vollständig kommuniziert werden können. Eine angemessene Versorgung und Unterstützung der Frauen wird dadurch verhindert.

„Großer Fortschritt beim Gewaltschutz“

Landesfrauenbeauftragte Bettina Wilhelm begrüßt den heutigen Senatsbeschluss: „Indem Behörden, Polizei, und Beschäftigte im Sozial- und Gesundheitswesen schnell und einfach auf Übersetzungen zugreifen können, wird hilfesuchenden Frauen mit Sprachbarrieren der Zugang zum gesamten Hilfesystem überhaupt erst ermöglicht. Beschäftigte von Einrichtungen, aber auch Kinder oder Angehörige, die bisher oft als Übersetzer eingesprungen waren, werden entlastet, Qualität und Neutralität der Übersetzungen wird gewährleistet.

Die betroffenen Frauen sind nicht mehr auf Dritte in ihrem Umfeld angewiesen, sondern können sich selbstständig Hilfe holen und verständlich machen. Das ist ein riesiger Fortschritt beim Gewaltschutz, in der Gesundheitsvorsorge, aber auch ein großer Schritt für die Teilhabe von zugewanderten Frauen an unserer Gesellschaft. Wir freuen uns und danken dem Finanzsenator, dass er diese Initiative, die aus der ZGF heraus entstanden war, zu einem so großflächigen Erfolg geführt hat.“

Der Senat rechnet angesichts des geplanten europaweiten Ausschreibungsverfahrens damit, dass der Dienst ab der zweiten Jahreshälfte 2024 zur Verfügung steht. In Thüringen wird bereits seit 2019 erfolgreich mit einer Dolmetscher-Flatrate gearbeitet. Auch Brandenburg hat einen solchen Übersetzungs-Dienst eingeführt, während Berlin das vorbereitet. Die bisherigen Dolmetscher- und Sprachmittlerdienste der bremischen Verwaltung, insbesondere bei den Gerichten, bleiben bestehen, da diese Angebote in der Regel nicht auf kurze Ad-hoc-Dolmetschungen ausgelegt sind. Die Dometscher-Flatrate soll diese Angebote bedarfsorientiert ergänzen.

Quelle: Senatspressetelle der Freien Hansestadt Bremen, Der Senator für Finanzen/Zentralstelle der Landesfrauenbeauftragten, Pressemitteilung, 19.12.2023