Alles rund um die Beistandschaft – auch online
21.05.2024
Sie wollen den rechtlichen Vater Ihres Kindes feststellen lassen? Sie wollen den Unterhalt für Ihr Kind durchsetzen? Oder Sie möchten wissen, wie viel Unterhalt ihrem Kind zusteht? Die Mitarbeiter:innen im Jugendamt beraten und unterstützen zu all diesen Fragen und Angelegenheiten. Wenn die Beratungs- und Unterstützungsleistungen dort nicht ausreichen sollten, kann eine Beistandschaft beantragt werden. Das Jugendamt tritt dann für die Rechte des Kindes ein – auch vor Gericht.
Beistandschaft online
All diese Leistungen und Anträge können jetzt auch unter https://www.beistandschaft-online.de/ digital beantragt werden. Sie können zudem ein Beratungsgespräch vereinbaren, eine Beistandschaft digital beantragen oder beenden. Sie können auch die Vaterschaft feststellen lassen und Unterhaltsansprüche durchsetzen.
Die Beistandschaft bietet eine Hilfe für Mütter oder Väter, egal ob noch verheiratet und getrennt lebend, geschieden oder ledig. Das Jugendamt unterstützt Familien bei Fragen rund um Vaterschaft und Unterhalt. Gut zu wissen: Die Beistandschaft ist kostenlos und schränkt das elterliche Sorgerecht nicht ein. Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter vom Jugendamt ist berechtigt für das Kind verantwortlich zu handeln und alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, zum Beispiel Unterhalt beim anderen Elternteil einzufordern oder gerichtliche Verfahren zu führen.