Freie Plätze bei „KibA-Flex“

12.04.2023

Sie leben in Bremen, sind alleinerziehend und bekommen das Bürgergeld vom Jobcenter? Sie haben die Möglichkeit kurzfristig eine Arbeit oder Qualifizierungsmaßnahme aufzunehmen, haben aber noch keinen Betreuungsplatz für Ihr Kind/ Ihre Kinder? Dann ist „KibA-Flex“ vielleicht genau das Passende! Denn das Modellprojekt vom Jobcenter Bremen bietet für diesen Fall flexible Kinderbetreuung für Alleinerziehende beim Träger pme Familienservice GmbH.

Vereinbarkeit von Familie und Beruf flexibler ermöglichen

Fehlende Regelbetreuung und wenig flexible Betreuungszeiten in Kitas stellen für Alleinerziehende mitunter enorme Herausforderungen dar, wenn es um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf geht. Sie kollidieren häufig mit der kurzfristigen Arbeits- und Ausbildungsaufnahme oder Angeboten zur beruflichen Weiterbildung. Um diese Möglichkeit zu verbessern, hat das Jobcenter Bremen in enger Kooperation mit der Senatorin für Kinder und Bildung und der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa ein Modellprojekt zur flexiblen Kinderbetreuung aufgelegt.

„KibA-Flex“ richtet sich vorrangig an alleinerziehende Kund:innen des Jobcenters Bremen, die kurzfristig eine Arbeit oder eine Ausbildung aufnehmen und deren Kinderbetreuung durch einen Regelbetreuungsplatz noch nicht sichergestellt ist. Zehn Betreuungsplätze stehen zur Verfügung, die zentral über die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) des Jobcenters vergeben und koordiniert werden.

Das Modellprojekt wird vom Träger „pme Familienservice GmbH“ umgesetzt, deren Räumlichkeiten sich „Am Wall“ in der Bremer Innenstadt befinden. Das Betreuungsangebot ermöglicht einen flexiblen Start der Betreuung in kleine Gruppen mit max. zehn Kindern. Qualifiziertes Personal sorgt für eine zuverlässige Eingewöhungszeit.

Welche Voraussetzungen müssen für „KibA-Flex“ erüllt werden?

  • Alleinerziehend und im SGB II-Leistungsbezug beim Jobcenter Bremen oder bei der Agentur für Arbeit gemeldet sein
  • Das Alter der zu betreuenden Kinder muss zwischen eines und sechs sein, eine Betreuung von schulpflichtigen Kindern ist nicht vorgesehen
  • Erziehungsberechtigte(r) nimmt kurzfristig (innerhalb der nächsten 4 Wochen) eine versicherungspflichtige Arbeit, (abschlussorientierte) Ausbildung/ Qualifizierungsmaßnahme oder ein betriebliches Praktikum auf
  • gesetzl. Betreuungsangebote in Tageseinrichtungen oder in Tagespflege stehen nicht zur Verfügung; auch die Möglichkeiten der privat organisierten Verwandten- und Nachbarschaftshilfe wurden im Vorfeld geprüft und stehen nicht zur Verfügung, oder Betreuungsangebote in Tageseinrichtungen oder in Tagespflege reichen nicht aus (z.B. eLb nimmt Arbeit mit Schichtdiensten auf)

Was geht mit „KibA-Flex“ nicht?

  • ein reguläres Betreuungsangebot darf NICHT für die Inanspruchnahme eines Belegplatzes im Modellprojekt abgesagt werden
  • durch „KibA-Flex“ können KEINE gesetzlichen Ferienzeiten überbrückt werden
  • eine Sicherstellung der Kindesbetreuung über das Modellprojekt „KibA-Flex“ ist bei Integrationskursteilnahme NICHT vorgesehen.
Interessierte Alleinerziehende, die Bürgergeld erhalten, wenden sich bitte direkt an die persönliche Ansprechperson beim Jobcenter oder schreiben eine Mail an jobcenter-bremen.bca@jobcenter-ge.de. Ihr Anliegen wird dann mit Ihnen besprochen und Ihnen wird kurzfristig ein Betreuungsplatz zur Verfügung gestellt, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen.

Weitere Informationen zu „KibA-Flex“