Frühe Sprachförderung im Fokus: Primo-Pilotprojekt startet
25.06.2025
Primo-Pilotprojekt in 16 Bremer Kitas gestartet
In Bremen müssen alle Kinder vor dem Schulstart an einem Sprachtest teilnehmen, damit sie bis zur Einschulung optimal gefördert werden können. Um künftig mehr und frühzeitiger Kinder zu erreichen, erprobt das Institut für Qualitätsentwicklung im Land Bremen (IQHB) derzeit gemeinsam mit 16 Kindertageseinrichtungen in Bremen ein neues Verfahren zur Sprachstandsfeststellung (Primo-Test).
Neues Verfahren bei Primo-Test
Das Primo-Pilotprojekt orientiert sich nicht mehr am Einschulungstag, sondern am Geburtstag: Getestet werden dabei schon Kinder vor ihrem 5. Geburtstag. Die Senatorin für Kinder und Bildung, Sascha Karolin Aulepp, betont: „Wir wissen, dass wir mit Sprachförderung früh starten müssen, damit Kinder stark in die Schule starten können.“
„Es ist toll, dass wir die Kinder so früher und tatsächlich mit vier Jahren, noch vor ihrem fünften Geburtstag, erreichen. Und die Kinder ohne Kitaplatz und ihre Familien lernen die Kita, in der die Sprachförderung stattfindet, direkt beim Test kennen“, ergänzt die Senatorin.
Gezielte Sprachfördermaßnahmen im Kita-Brückenjahr
In Bremen durchlaufen jährlich mehr als 5.000 Kinder das Verfahren zur Sprachstandsfeststellung. Alle Kinder mit festgestelltem Sprachförderbedarf, die noch keine Kita besuchen, werden jeweils von der Senatorin für Kinder und Bildung verbindlich in einer Kita angemeldet, um im sogenannten Kita-Brückenjahr gezielte Sprachfördermaßnahmen zu erhalten. Im Jahr 2024 ist bei knapp der Hälfte der getesteten Kinder Sprachförderbedarf festgestellt worden.
Neue Wege im Pilotprojekt Primo
Die Sprachstandsfeststellung und die anschließende Förderung basieren in Bremen auf Paragraf 36 des Bremischen Schulgesetzes (BremSchulG). Die zu Jahresbeginn verabschiedete Novellierung dieses Gesetzes war der erste Schritt zur Flexibilisierung des Verfahrens; insbesondere wurde die bisherige Regelung zur Stichtagserhebung so geändert, sodass das IQHB das Pilotprojekt durchführen kann.
Der Testzeitpunkt orientiert sich dabei am Geburtstag und nicht am Einschulungstag. Zudem werden bis zu vier Testtermine pro Jahr angeboten, sodass Familien zum Beispiel im Krankheitsfall Nachholtermine angeboten werden können.
Flexibilisiertes Verfahren in 16 Kindertageseinrichtungen
Seit Inkrafttreten der Schulgesetz-Novelle erprobt das IQHB das flexibilisierte Verfahren in 16 Kindertageseinrichtungen, überwiegend in Woltmershausen und der Neustadt. Die Kinder dieser Einrichtungen müssen für den Test nicht mehr zur Grundschule kommen, sondern werden in den Kitas getestet.
Erste Testreihen sind bereits erfolgreich gelaufen. Nun wird geprüft, ob das Verfahren unter den unterschiedlichen Rahmenbedingungen in der Stadtgemeinde Bremen dauerhaft einsetzbar ist.
Die wesentlichen Neuerungen auf einen Blick
- Testdurchführung in den Kitas – die Erhebung findet dort statt, wo viele der Kinder ihren Alltag verbringen, und wo die Kinder ohne Kitaplatz landen können
- Mehrere Testfenster je Einrichtung – flexible Termine ersetzen den bisherigen starren Stichtag.
- Vor-Ort-Einsatz qualifizierter IQHB-Testleitungen – entlastet Schulen, Kita-Teams und Familien.
- Digitale Testplattform auf Tablets – mit dem Besuch der Testleitungen verringert sich der Organisationsaufwand deutlich.
Quelle: Senatspressestelle der Freien Hansestadt Bremen, Die Senatorin für Kinder und Bildung, Pressemitteilung, 23.06.2025