Höheres Kindergeld und weitere Verbesserungen für Familien

14.11.2022

Das Kindergeld für die ersten drei Kinder steigt auf jeweils 250 Euro. Familien mit niedrigem Einkommen werden zusätzlich durch einen Sofortzuschlag und die Erhöhung des Kinderzuschlags entlastet.

Kindergeld

Um Familien besonders zu unterstützen, wird das Kindergeld für die ersten drei Kinder auf jeweils 250 Euro pro Monat erhöht. Die Erhöhung soll zum 1. Januar 2023 erfolgen. Für das erste und zweite Kind bedeutet das eine Erhöhung um 31 Euro monatlich, für das dritte Kind um 25 Euro monatlich. Für eine Familie mit zwei Kindern sind das 744 Euro jährlich mehr. Für eine Familie mit drei Kindern wären das 1.044 Euro mehr im Jahr. Angesichts der steigenden Lebenshaltungskosten ist dies gerade für Familien mit niedrigem Haushaltseinkommen wichtig.

Kinderbonus

Um Familien in Zeiten außergewöhnlicher Belastungen zusätzlich zu unterstützen, gibt es für jedes Kind einen einmaligen Kinderbonus in Höhe von 100 Euro. Dieser wurde im Juli ausgezahlt. Er wird auf den steuerlichen Kinderfreibetrag angerechnet. Der Kinderbonus wird für jedes Kind gezahlt, für das im Jahr 2022 mindestens in einem Monat Anspruch auf Kindergeld besteht. Eltern erhalten den Bonus also auch für Kinder, die noch im Jahr 2022 – nach dem Auszahlungsmonat Juli – geboren werden.

Kindersofortzuschlag

Seit Juli erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die in Familien mit wenig oder keinem Einkommen groß werden, einen monatlichen Sofortzuschlag von 20 Euro. Jährlich bedeutet das für eine anspruchsberechtigte Familie mit zwei Kindern also ein Plus von 480 Euro.

Davon profitieren rund 2,9 Millionen von Armut betroffene Kinder und ihre Familien. Dies gilt bis zur Einführung der Kindergrundsicherung. So will die Bundesregierung finanzielle Spielräume für Familien schaffen und dazu beitragen, die Lebensumstände und Chancen von Kindern und Jugendlichen zu verbessern.

Den Zuschlag erhalten alle Kinder, die in Familien leben, die beispielsweise mit Hartz IV auskommen müssen, Wohngeld erhalten, einen Anspruch auf Kinderzuschlag haben oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen.

Kinderzuschlag

Familien mit niedrigem Haushaltseinkommen werden auch durch eine Erhöhung des Kinderzuschlags unterstützt. Der Kinderzuschlag ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für erwerbstätige Eltern, die genug für sich selbst verdienen, aber bei denen es nicht oder nur knapp reicht, um auch für den gesamten Bedarf der Familie aufzukommen.

Der Höchstbetrag des Kinderzuschlages wurde bereits zum 1. Juli 2022 im Zuge der Einführung des Kindersofortzuschlages auf 229 Euro monatlich je Kind erhöht. Um die zusätzlichen Belastungen dieser Familien aufgrund der Inflation abzumildern, wird der Höchstbetrag des Kinderzuschlages ab dem 1. Januar 2023 nochmals erhöht und auf 250 Euro monatlich angehoben. Pro Jahr ist das – bei Bezug des Höchstbetrages – ein Plus von 492 Euro.

KiZ-Lotse – Alle Informationen zum Kinderzuschlag

Kinderzuschlag – Zum Antrag bei der Familienkasse (Bremen)

Informationen für Familien „Wenn das Geld nicht reicht“


Quelle: Bundesregierung, Pressemeldung, 10.11.2022