Integrationskonzept: 50.000 Euro für stadtteilbezogene Familienarbeit

22.11.2024

Auch für das Jahr 2025 werden wieder Mittel für Projekte bereitgestellt, die den Schwerpunkt der Integrationsarbeit mit und für geflüchtete Familien beinhalten. Noch bis zum 20.12.2024 können die Anträge gestellt werden.

Geflüchteten Familien das Ankommen erleichtern

Das Geld soll für Projekte verwendet werden, die geflüchteten Familien die Integration und Teilhabe im Stadtteil erleichtern, Begegnung zwischen geflüchteten Menschen und Stadtgesellschaft befördern und Familien in der Bewältigung ihres familiären Alltags unterstützen. Dabei denkt die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, Dr. Claudia Schilling, zum Beispiel an Gesprächskreise, Elternkurse, Elternlots:innen, Ausflüge, Stadtteilrundgänge sowie auch digitale Formate des Austausches und der Begegnung.

Bremer Projekte sollen Bedarfen der Menschen entsprechen

Die Projekte sollen sich insbesondere an Familien, Mütter, Väter und andere Erziehungsberechtigte mit Flucht- und/oder Migrationsgeschichte richten. Dabei sollen die Projekte den Bedarfen der Menschen im Stadtteil entsprechen, niedrigschwellig und nachhaltig sein. Beispiele für Projekte aus diesem Bereich sind Sprachcafés, Ausflüge mit Familien auf den Bauernhof oder auch Malkurse für alleinerziehende Personen.

Antrag noch bis 20.12.2024 möglich

Familienbezogen arbeitende Einrichtungen und Initiativen in den Stadtteilen, aber auch Träger, die stadtweit Angebote für die Integration von geflüchteten Familien initiieren wollen, können einen Antrag auf eine Zuwendung stellen. Die Antragsfrist ist auf den 20.12.2024 festgelegt. Sollten danach noch Fördermittel zur Verfügung stehen, wird dies entsprechend kommuniziert, sodass weitere Anträge gestellt werden können.

Die Projektideen sind bei der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration (Referat 21) einzureichen. Ansprechpartnerin ist Marina Jürgens (Telefon: 0421 361 10927, marina.juergens@soziales.bremen.de)

Weitere Details und den Antragsvordruck finden Sie hier.

Quelle: Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, Referat 21, Abschnitt 211 – Familienbildung und Familienförderung