Die Reform soll die Förderung stärker am Bedarf der Kinder ausrichten, die Finanzierung transparenter machen und den Trägern mehr Planungssicherheit geben. Die Neuordnung setzt einen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag von 2023 um. Sie wurde gemeinsam mit den Kita-Trägern und ihren Dachverbänden erarbeitet.
Der Senat hat eine neue Finanzierungssystematik für die Stadtgemeinde Bremen beschlossen. Sie ordnet die Finanzierung der 27 referenzwertfinanzierten Kita-Träger mit einem jährlichen Haushaltsvolumen von knapp 220 Millionen Euro neu. Ab dem 1. Januar 2028 erhalten die Träger ihre Zuschüsse nach einer neuen Berechnungsgrundlage.
Der Senator für Kinder und Bildung, Mark Rackles, erklärt: „Künftig richtet sich die Kitafinanzierung in Bremen stärker danach, was Kinder brauchen. Wo mehr Unterstützung nötig ist, gibt es auch mehr Personal. Das stärkt unsere Kitas besonders in Stadtteilen mit großen Herausforderungen. Gleichzeitig erhalten die Träger mehr Spielraum, um kleinere Gruppen und eine gute Betreuung zu ermöglichen. Davon profitieren Kinder, Familien und die Kita-Teams.“
Was sich ändert
Bislang erhalten rund 800 Kinder mit Förderbedarf zusätzliche Fachkraftstunden. Künftig sollen alle rund 3.500 Kinder davon profitieren – unabhängig davon, welche Kita sie besuchen. Nach der neuen Systematik wird jedes Kind mit der doppelten pädagogischen Personalressource ausgestattet, sodass die Träger flexibel darin sind, in Gruppen, die mit Förderkindern besetzt sind, die Gruppengröße zu reduzieren oder mehr Personal einzusetzen.
Auch die soziale Lage des Wohnumfelds wird stärker berücksichtigt. Bisher erhielten Kitas zusätzliche Personalressourcen nur, wenn ihr Sozialindex über 50 lag. Diese feste Grenze entfällt. Künftig zählt der Bedarf des einzelnen Kindes. So können auch Kitas unterhalb dieses Schwellenwerts zusätzliche Personalstunden erhalten.
Zudem sind verschiedene Förderbedarfe künftig miteinander kombinierbar. Hat ein Kind beispielsweise sonderpädagogischen Förderbedarf und lebt in einer sozial benachteiligten Wohnlage, können die Kita-Träger beide Bedarfe bei der Personalausstattung berücksichtigen. Bisher waren zusätzliche Ressourcen vor allem an den Einrichtungstyp gebunden, etwa an Regel-, Index- oder Schwerpunktkitas.
Das neue Finanzierungsmodell soll am 1. Januar 2028 starten. Im Jahr 2027 wird die Umsetzung der neuen Systematik weiter aufgesetzt. Anschließend kann sie als Grundlage für die Weiterentwicklung der Finanzierung von Elternvereinen und KiTa Bremen dienen.
Änderungen in Kürze:
- Zusätzlich 1.070 Euro jährlich pro Kind mit Sprachförderbedarf
- Sachkostenförderung wird angehoben
- Mehr Transparenz und Planungssicherheit
- So wird die Finanzierung berechnet
- Finanzierung aus dem bestehenden Haushalt
- Zuverlässigere Betreuung durch einen Bonusmechanismus
Die ganze Pressemitteilung lesen: Neue Kita-Finanzierung: Mehr Unterstützung für Kinder mit Förderbedarf
Quelle: Neue Kita-Finanzierung: Mehr Unterstützung für Kinder mit Förderbedarf – Pressestelle des Senats
