Die Spendenaktion Weihnachtshilfe, die das Referat Bürgerengagement bei der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration seit 1998 jedes Jahr zusammen mit dem Weser-Kurier veranstaltet , geht in diesem Herbst in ihre 29. Saison. Familien, die wenig Geld zur Verfügung haben, können noch bis zum 31. Oktober einen Antrag stellen.
Für die diesjährige Weihnachtshilfe werden neben den persönlichen Angaben der Antragsteller:innen wieder eine Schilderung der persönlichen Situation sowie eine Empfehlung benötigt. „Wir kooperieren mit den Kindertagesheimen, den Grundschulen, Häusern der Familie, Erziehungsberatungseinrichtungen, Mütterzentren und den Stadtteilkoordinatoren. In jedem Jahr werden ca. 500 Einrichtungen und Träger angeschrieben und um Unterstützung gebeten“, erklärt Mehmet Büyükgöncü aus dem Referat 21 (Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration).
„Die dort beschäftigten Kolleginnen und Kollegen sprechen ihnen bekannte bedürftige Familien an, helfen bei der Antragstellung und schreiben auch „kleine „Stellungnahmen“ zu den Anträgen. Dies hat nicht nur den Effekt, dass auch wirklich die Familien eine Spende erhalten, die sie wirklich dringend benötigen, dass die Anträge vollständig ausgefüllt sind, sondern auch, dass der Kontakt zwischen den Familien und den Fachkräften der Einrichtung intensiviert wird“, so Büyükgöncü.
Persönliche Eindruck der Familien zählt
Bremer Einrichtungen, Kitas, Familienzentren erhalten die Antragsformulare für die diesjährige Spendenaktion per Post. Im beigefügten Informationsblatt finden die Fachkräfte und Mitarbeiter:innen in diesen Stellen außerdem weitere Hinweise zur Weihnachtshilfe sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) in deutscher, arabischer, englischer und ukrainischer Sprache.
„Besonders wichtig ist uns auch in diesem Jahr, einen möglichst persönlichen Eindruck von den Familien zu erhalten. Bitte ermutigen Sie die Antragstellerinnen und Antragsteller deshalb, die Schilderung ihrer Situation nach Möglichkeit selbst zu verfassen“, erklärt Mehmet Büyükgöncü. Falls die Deutschkenntnisse dafür noch nicht ausreichen, kann dies selbstverständlich auch in einfacher Sprache geschehen. Ebenso kann beispielsweise ein selbst gemaltes Bild oder ein kurzer eigener Text beigefügt werden. Fachkräfte sollen dennoch nicht die persönlichen Schilderungen für die Antragsteller:innen verfassen. Denn es geht nicht um sprachliche Qualität, sondern darum, dass die Jury die persönliche Situation möglichst unmittelbar kennenlernen kann.
Einkommensverhältnisse müssen nachgewiesen werden
Um sicherzugehen, dass das Geld auch für das verwendet wurde, für das es gedacht ist, müssen Quittungen bis spätestens Ende Februar eines jeden Jahres von den Familien, die eine Unterstützung erhalten haben, eingereicht werden. Sollten sie nicht vorliegen, wird der Antragstellenden in der Regel für die nächsten Aktionen ausgeschlossen.
Die Anträge werden gesichtet und geprüft, die Antragstellenden bekommen einen Brief vom WESER-KURIER, in dem Ihnen mitgeteilt wird, in welcher Höhe sie die Spende erhalten und wofür. Damit die personelle Ressource so gering wie möglich gehalten wird, werden unvollständige Anträge nicht bearbeitet, es werden keine Zwischenstandsnachrichten gegeben und es werden keine Ablehnungen verschickt.
Die Zusagen über eine Unterstützung werden per Post versendet. Da erfahrungsgemäß gerade um die Weihnachtstage noch viele Spenden eingehen, kann sich die Vergabe bis Ende Februar 2027 erstrecken.
Wie kann ich spenden?
Die Spenden kommen über Aktionen (u.a. Benefizkonzerte, Werder Bremen, Konditoreninnung) und über Spenden von Firmen und Einzelpersonen herein. Über die Vergabe der Mittel entscheidet ein Vergabeausschuss, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des WESER KURIERS und der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration. Gespendet werden kann das ganze Jahr über auf das Spendenkonto: IBAN: DE22 2905 0101 0001 1650 00 bei der Sparkasse in Bremen.
In der vergangenen Saison konnten dank Spenden in Höhe von rund 375.000 Euro insgesamt 841 Familien unterstützet werden. Eine Familie erhielt dabei durchschnittlich etwa 375 Euro. Darüber hinaus wurden knapp 1.000 Kinder in Übergangseinrichtungen berücksichtigt. Für sie stellten die jeweiligen Einrichtungen Sammelanträge. Insgesamt gingen in der vergangenen Saison 3.032 Anträge in der Behörde ein.
Quelle: Spendenaktion Weihnachtshilfe – Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, 20.10.2026
