In der Schwangerschaft oder spätestens wenn ein Baby geboren wird, gibt es viele Veränderungen: Dazu gehört nicht nur das Zusammenfinden als Familie und Elternpaar, sondern auch finanzielle Themen beschäftigen (werdende) Mütter und Väter. Du machst dir Gedanken um deine finanzielle Situation? Das Geld reicht bei dir am Monatsende oft nicht ? Damit bist du nicht allein. Viele Familien müssen genau rechnen. Die gute Nachricht: Es gibt verschiedene staatliche Leistungen, die Familien finanziell unterstützen. Viele Eltern wissen aber gar nicht, dass sie Anspruch darauf haben. Wir zeigen dir, welche Hilfen es gibt und wo du sie beantragen kannst.
Kindergeld – für alle Familien
Kindergeld bekommen grundsätzlich alle Familien – unabhängig vom Einkommen. Du kannst Kindergeld beantragen, wenn dein Kind unter 18 Jahre alt ist (unter bestimmten Voraussetzungen gibt es auch Kindergeld für volljährige Kinder. Außerdem musst du dein Kind regelmäßig versorgen und es muss in deinem Haushalt lebt (das gilt auch für Stiefkinder, Enkelkinder oder Pflegekinder) und und dein Wohnort in Deutschland, einem anderen Land der EU, in Norwegen, Liechtenstein, Island oder der Schweiz ist. Mehr erfahren Sie auf der Seite Kindergeld für Menschen im oder aus dem Ausland. Seit Januar 2026 erhältst du 259 Euro Kindergeld pro Kind und Monat. Das Geld wird von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt.
Mehr Informationen: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kindergeld
Kinderzuschlag – wenn das Geld für die Kinder nicht reicht
Du arbeitest oder hast ein eigenes Einkommen, aber am Ende des Monats bleibt trotzdem zu wenig für deine Kinder? Dann kann der Kinderzuschlag helfen. Du kannst bis zu 297 Euro pro Kind und Monat erhalten. Ob und wie viel Geld du bekommst, hängt zum Beispiel von deinem Einkommen, deiner Miete und der Größe deiner Familie ab. Tipp: Mit dem KiZ-Lotsen der Bundesagentur für Arbeit kannst du kostenlos prüfen, ob sich ein Antrag lohnt.
- Mehr Informationen: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderzuschlag
Wohngeld – Hilfe bei den Wohnkosten
Die Miete ist für viele Familien eine große Belastung. Wenn dein Einkommen niedrig ist und du keine Grundsicherung erhältst, kannst du möglicherweise Wohngeld bekommen. Wie hoch das Wohngeld ausfällt, hängt unter anderem davon ab wie viele Menschen in deinem Haushalt leben, wie hoch dein Einkommen ist und wie viel Miete du zahlst.
- Mehr Informationen: Wohngeld erstmalig oder neu beantragen
Grundsicherung – wenn das Einkommen nicht ausreicht
Reicht das Einkommen deiner Familie nicht für den Lebensunterhalt, kannst du Anspruch auf Grundsicherung haben. Wie viel Geld du erhältst, hängt von deiner persönlichen Situation ab. Dabei werden zum Beispiel dein Einkommen, deine Wohnkosten und die Größe deiner Familie berücksichtigt. Lass dich am besten beraten. Oft gibt es zusätzlich weitere Leistungen, auf die du Anspruch hast.
- Mehr Informationen: Grundsicherungs-Rechner | Jobcenter Bremen
Zusätzliche Unterstützung in besonderen Situationen
Manchmal reicht die normale Unterstützung nicht aus. Deshalb gibt es sogenannte Mehrbedarfe (über das Jobcenter Bremen). Du kannst zum Beispiel zusätzlich Geld erhalten, wenn du alleinerziehend bist, schwanger bist (ab der 13. Schwangerschaftswoche), aus gesundheitlichen Gründen eine besondere Ernährung brauchst oder wegen einer Behinderung einen höheren Bedarf hast. Für werdende Mütter gibt es zudem eine Pauschale für Schwangerschaftsbekleidung und die Erstausstattung. Ob ein Mehrbedarf bewilligt wird, prüft die zuständige Behörde.
- Mehr Informationen: Für Frauen & Alleinerziehende | Jobcenter Bremen
Unterhaltsvorschuss – wenn der andere Elternteil nicht zahlt
Zahlt der andere Elternteil keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt? Dann kannst du Unterhaltsvorschuss beantragen. Zuständig ist in Bremen das Amt für Soziale Dienste. Seit Januar 2026 beträgt der Unterhaltsvorschuss 227 Euro für Kinder bis 5 Jahre, 299 Euro für Kinder von 6 bis 11 Jahren und 394 Euro für Kinder von 12 bis 17 Jahren.
- Mehr Informationen: Unterhaltsvorschussstelle – Amt für Soziale Dienste
Bildung und Teilhabe – damit dein Kind überall mitmachen kann
Kinder sollen mit ihren Freundinnen und Freunden lernen, spielen und ihre Talente entdecken können – unabhängig vom Geldbeutel der Familie. Deshalb gibt es das Bildungs- und Teilhabepaket. Darüber können zum Beispiel bezahlt werden: Klassenfahrten und Schulausflüge, Schulmaterial, gemeinsames Mittagessen in Schule oder Kita, Schülerbeförderung, Nachhilfe, wenn sie notwendig ist, Sportverein, Musikschule oder andere Freizeitangebote. Frag bei deiner Beratungsstelle nach, ob dein Kind Anspruch auf diese Leistungen hat.
- Mehr Informationen: Bildungs- und Teilhabepaket
Gut zu wissen: Viele Familien verschenken jeden Monat Geld, weil sie ihre Ansprüche nicht kennen. Prüfe deshalb unbedingt, ob du Kindergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld, Unterhaltsvorschuss oder weitere Leistungen bekommen kannst. Denn: Viele Leistungen können miteinander kombiniert werden. Deshalb lohnt es sich fast immer, die eigenen Ansprüche prüfen zu lassen. Wenn du unsicher bist oder Formulare schwierig findest, melde dich bei uns! Wir finden für dich eine passende Unterstützung.
