Spendenaktion „Weihnachtshilfe“: Anträge bis 31. Oktober stellen!

22.10.2024

Die Spendenaktion „Weihnachtshilfe“ geht in diesem Herbst in die 27. Saison. Die Aktion, die in Zusammenarbeit mit dem Weser-Kurier stattfindet, konnte im vergangenen Jahr mit Spendengeldern von gut 400.000 Euro rund 1400 Familien unterstützen. Insgesamt gingen 2847 Anträge bei der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration ein – etwas mehr als im Vorjahr.

Anträge bis 31. Oktober stellen

Auch in diesem Jahr können Familien mit geringen Einkünften die Anträge für die „Weihnachtshilfe“ hierfür u.a. in KiTas, Schulen, Familien- und Mütterzentren, Häusern der Familie oder über die Familienhelfer*innen noch bis 31.10.2024 stellen. Die Spenden sollen Bremer Kindern im Alter bis zu 12 Jahren zugute kommen, die in Familien mit geringem Einkommen leben. Diese Bedürftigkeit muss nachgewiesen werden.

So stelle ich einen Antrag auf Weihnachtshilfe

  • Einkommensnachweise (Gehaltsabrechnung oder vollständiger Bescheids z. B. vom Jobcenter)
  • die persönliche Situation muss schriftlich geschildert werden (mindestens eine halbe DIN A4-Seite)
  • Empfehlung durch eine befürwortende Stelle, z.B. durch KiTas, Schule, Mütterzentrum, Häusern der Familie oder der Familienhilfe

Was muss ich beachten

  • Die Anträge sind ausschließlich über KiTas, Schulen, Mütterzentren, Häusern der Familie, Familienhelfer*innen oder andere soziale Einrichtungen zu beziehen! Wer einen Antrag stellen möchte, muss dort anfragen!
  • Die Antragsteller*innen sind aufgefordert, ihre persönliche Situation selbst zu schildern und nicht auf vorformulierte Satzbausteine zurückzugreifen. Antragsteller:innen, die nocht so gut deutsch sprechen, können kreativ werden und z. B. ein selbstgemaltes Bild einreichen.
  • Es werden keine Spenden für Computerspiele, Spielkonsolen, Fernsehgeräte u.ä. gewährt. Die Spendenzusagen erfolgen per Post. Wer eine Spende erhalten hat, muss die Originalbelege der Käufe aufbewahren und bis spätestens Februar 2025 vorlegen.
  • Fachkräfte aus KiTas, Schulen, Mütterzentren, Häusern der Familie oder Familienhelfer:innen können sich für nähere Informationen und Fragen sowie Anträge an Mehmet Büyükgöncü im Referat 21 bei der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration wenden.

Bitte senden Sie den Antrag bis spätestens 31. Oktober 2024 an die folgende Adresse:

Spendenaktion Weihnachtshilfe
Postfach
28372 Bremen

Spender:innen gesucht

Seit 25 Jahren sammelt der Verlag jedes Jahr Spenden, von denen in Not geratene Familien ihren Kindern Geschenke kaufen. Wer für die Weihnachtshilfe 2024 spenden möchte, kann Geldspenden auf das Konto der „Spendenaktion Weihnachtshilfe e.V.“ einzahlen:


Weihnachtshilfe – FAQ

Ich habe letzte Jahr eine Spende von der Spendenaktion Weihnachtshilfe erhalten. Kann ich dieses Jahr wieder einen Antrag stellen?

Ja, Sie können grundsätzlich jedes Jahr einen Antrag stellen. Damit wir möglichst viele unterstützen können, werden Antragsteller:innen bevorzugt, die im letzten Jahr keine Spende erhalten haben.

Was kann ich zu meiner persönlichen Situation schreiben?

In dem persönlichen Schreiben möchten wir gerne mehr über Sie und ihr Kind bzw. Ihre Kinder erfahren, Schreiben Sie gerne etwas zu Ihrem gemeinsamen Alltag, Hobbies, Aktivitäten oder auch über Schicksal, Fluchterfahrungen und Herausforderungen.

Welche Unterlagen muss ich zum Antrag einreichen?

Wir können nur vollständige Anträge bearbeiten. Bitte kontrollieren Sie gründlich, bevor Sie den Antrag absenden, ob folgende Unterlage vorhanden sind: Gehaltsabrechnung oder Bescheid z. B. vom Jobcenter, Schreiben zur persönlichen Situation, Stellungnahme des Befürworters (Rückseite des Antrags)

Ist es möglich zu erfragen, ob mein Antrag oder meine Quittung angekommen ist?

Da uns tausende Anträge und Quittungen erreichen, ist es für uns leider nicht möglich, Ihnen darüber eine Auskunft zu geben.

Ich habe einen Antrag gestellt, aber noch keinen Brief erhalten. Wie lange kann das noch dauern?

Aufgrund der Vielzahl von Anträgen kann die Bearbeitung Ihres Antrags noch bis Ende Februar 2024 andauern.

Kann ich auch online einkaufen?

Der Online-Einkauf ist möglich. Hier benötigen wir einen Nachweis anhand eines Kontoauszugs, dass das Geld überwiesen wurde. Bitte denken Sie an die Abgabe des Nachweises bis Ende Februar 2024.