Spendenaktion „Weihnachtshilfe“ läuft wieder

22.10.2025

Noch bis zum 31. Oktober können Familien mit geringen Einkünften Anträge für die diesjährige Spendenaktion „Weihnachtshilfe“ stellen. Wer einen Antrag stellen möchte, muss die persönliche Situation schildern, ein geringes Einkommen nachweisen und eine Empfehlung von einer befürwortender Stelle haben.

Anträge auf Weihnachtshilfe 2025 jetzt stellen

Auch in diesem Jahr können Familien mit geringen Einkünften die Anträge für die „Weihnachtshilfe“ in KiTas, Schulen, Familien- und Mütterzentren, Häusern der Familie oder über die Familienhelfer*innen erhalten. Die Bedürftigkeit muss nachgewiesen werden.

So stelle ich einen Antrag auf Weihnachtshilfe

  • Einkommensnachweise (Gehaltsabrechnung oder vollständiger Bescheids z. B. vom Jobcenter)
  • die persönliche Situation muss schriftlich geschildert werden (mindestens eine halbe DIN A4-Seite)
  • Empfehlung durch eine befürwortende Stelle, z.B. durch KiTas, Schule, Mütterzentrum, Häusern der Familie oder der Familienhilfe

Was muss ich beachten:

  • Die Anträge sind ausschließlich über KiTas, Schulen, Mütterzentren, Häusern der Familie, Familienhelfer*innen oder andere soziale Einrichtungen zu beziehen! Wer einen Antrag stellen möchte, muss dort anfragen!
  • Die Antragsteller*innen sind aufgefordert, ihre persönliche Situation selbst zu schildern und nicht auf vorformulierte Satzbausteine zurückzugreifen. Antragsteller:innen, die noch so gut deutsch sprechen, können kreativ werden und z. B. ein selbst gemaltes Bild einreichen.
  • Die Spendenzusagen erfolgen per Post. Wer eine Spende erhalten hat, muss die Originalbelege der Käufe aufbewahren und bis spätestens Februar 2025 vorlegen.
  • Fachkräfte aus KiTas, Schulen, Mütterzentren, Häusern der Familie oder Familienhelfer:innen können sich für nähere Informationen und Fragen sowie Anträge an Mehmet Büyükgöncü im Referat 21 bei der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration wenden.

Bitte senden Sie den Antrag bis spätestens 31. Oktober 2025 an die folgende Adresse:

Spendenaktion Weihnachtshilfe
Postfach
28372 Bremen

Spendengelder gingen an rund 1400 Familien

Die Aktion, die in Zusammenarbeit mit dem Weser-Kurier stattfindet, konnte im vergangenen Jahr mit Spendengeldern von knapp 400.000 Euro rund 1400 Familien unterstützen. Zudem konnten mehr als 1000 Kinder in Übergangseinrichtungen bedacht werden.

Jeder 2. Antrag ist erfolgreich

Insgesamt gingen 2790 Anträge bei der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration ein – etwas weniger als im Vorjahr. Im Durchschnitt hat eine Familie eine Unterstützung in Höhe von etwa 260 Euro erhalten.

Mehr Informationen zur Weihnachtshilfe:

Träger der „Spendenaktion Weihnachtshilfe“ ist ein mildtätiger Verein, der aus führenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Mediengruppe des WESER-KURIER, der Sparkasse Bremen und der Senatorin für Soziales besteht. Außerdem beteiligen sich viele Unternehmen und Privatpersonen.

Seit 25 Jahren sammelt der Verlag jedes Jahr Spenden, von denen in Not geratene Familien ihren Kindern Geschenke kaufen. Wer für die Weihnachtshilfe 2025 spenden möchte, kann Geldspenden auf das Konto der „Spendenaktion Weihnachtshilfe e.V.“ einzahlen: Zur „Spendenaktion Weihnachtshilfe“


FAQ Weihnachtshilfe

Kann ich wieder mitmachen, wenn ich letztes Jahr eine Spende bekommen habe?

Ja, Sie können  jedes Jahr mitmachen. Hinweis: Familien, die letztes Jahr keine Spende bekommen haben, haben bessere Chancen.

Was soll ich zu meiner Situation schreiben?

Bitte erzählen Sie uns etwas über sich und Ihre Familie: Wie leben Sie? Was machen Sie gerne zusammen? Gibt es etwas, das Sie schwierig ist (z.B. Krankheit, Flucht, wenig Geld)?

Welche Unterlagen muss ich mitschicken?

Wir können nur vollständige Anträge mit allen Unterlagen bearbeiten. Bitte legen Sie dem Antrag diese drei Dinge dazu:

  • eine Gehaltsabrechnung oder einen Bescheid vom Jobcenter
  • einen Brief über Ihre Situation (siehe Frage 3)
  • eine Stellungnahme von der Einrichtung Ihres Kindes (steht auf der Rückseite vom Antrag)

Kann ich nachfragen, ob mein Antrag angekommen ist?

Nein, das geht leider nicht. Wir bekommen sehr viele Anträge und können keine Bestätigungen verschicken, Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Wie lange dauert es, bis ich eine Antwort bekomme?

Die Bearbeitung dauert bis Ende Februar 2026. Bitte haben Sie Geduld.

Bekomme ich immer einen Brief?

Nein. Nur wenn Sie eine Spende erhalten, schicken wir Ihnen einen Brief. Der Brief kommt spätestens im März 2026. Wenn Sie bis dahin nichts hören, hat es dieses Jahr leider nicht geklappt.

Bis wann muss ich die Quittungen einreichen?

Sie müssen die Quittungen bis Ende Februar 2026 einreichen.

Kann ich auch online einkaufen?

Ja, das geht. Schicken Sie uns einen Kontoauszug, der zeigt, dass Sie das Geld ausgegeben haben. Wichtig: Der Nachweis muss bis Ende Februar 2026 bei uns sein.