Aktuelles
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Gesprächskreis für Trauernde
Dieser Gesprächskreis bietet die Möglichkeit, Gefühle auszudrücken und über individuelle Erfahrungen zu sprechen, in der eigenen Trauer verstanden und angenommen zu werden
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Hospizverein Bremen | Lebens- und Sterbebegleitung e.V.
Im Hospizverein Bremen haben sich Menschen zusammengefunden, die ehrenamtlich Schwerstkranke und Sterbende in der letzten Lebensphase ambulant begleiten
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Zeichnen und Malen
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Workshops und Kunstgespräche für pflegende Angehörige und Menschen mit Demenz
„Kunst und Leben“ ist der Titel eines vielbeachteten Praxishandbuchs, das die Kunsthalle Bremen gemeinsam mit der Künstlerin Sonja Bartscherer für pflegende Angehörige und Menschen mit Demenz entwickelt hat
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Gesprächskreis: Pflegebedürftigkeit – was nun?
Wenn jemand pflegebedürftig wird, muss es oft schnell gehen. Die wenigsten Menschen wissen, was dann zu tun ist, an wen sie sich wenden können, und welche Leistungen ihnen zustehen.
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Demenz und Migration
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Beratung Pflegestützpunkt Gröpelingen
Wir informieren Sie über die Möglichkeiten der Pflege zu Hause und/oder in einer Pflegeeinrichtung, hauswirtschaftliche Versorgung, andere Unterstützungsangebote und Wohnformen, Finanzierung von Pflege und Hilfen,
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Young Carer- Was muss getan werden?
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Politikvertrauen von unbezahlt sorgearbeitenden Eltern
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hospiz:brücke
Begleitung am Lebensende. Das hospiz:brücke in Bremen bietet schwerstkranken Menschen am Ende ihres Lebens eine Herberge.
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Silvester-Feier
Alle gemeinsam aber freuen wir uns auf ein paar fröhliche Stunden in Geselligkeit zur Einstimmung auf den Jahreswechsel
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Orientierungsseminar „Ruhestand – und dann?“
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Die Polizei informiert über Schutzmaßnahmen
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Betreuungsbehörde
Für die Wahrnehmung behördlicher Aufgaben bei der Betreuung Volljähriger ist nach dem Betreuungsbehördengesetz die örtliche Betreuungsbehörde zuständig. Die Betreuungsbehörde ist dem Amt für Soziale Dienste zugeordnet.
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Rechtliche Betreuung
Das Betreuungsrecht will den betroffenen Menschen ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung erhalten, ihnen aber auch den notwendigen Schutz und die erforderliche Fürsorge gewährleisten.