Wo bleibt mein Geld?
01.11.2022
Alle fünf Jahre fragt das Statistische Bundesamt ausgewählte Haushalte, wofür sie ihr Geld ausgeben. Von diesen Daten hängen wichtige Leistungen für Familien und Kinder ab.
Sie beeinflussen, wie hoch die Unterstützung für Kinder im neuen Bürgergeld und wie hoch der Kinderzuschlag ausfällt. Auch das Kindergeld und der steuerliche Kinderfreibetrag sowie der Mindestunterhalt und der Unterhaltsvorschuss hängen von diesen Daten ab.
Deshalb ruft Bundesfamilienministerin Lisa Paus Haushalte auf, an der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe teilzunehmen. „Ich weiß, dass es gerade Familien schwerfällt, solche Befragungen in ihren Alltag einzubauen“, so Lisa Paus. „Deshalb erhalten Familien eine höhere Aufwandsentschädigung, insgesamt 150 Euro pro Familie mit mindestens einem minderjährigen Kind als Anerkennung für den damit verbundenen Aufwand und als Dank für die Unterstützung.“
So geht’s
Unterstützen Sie uns, indem Sie für drei Monate Ihre täglichen Ausgaben dokumentieren. Damit leisten Sie einen wichtigen Beitrag, um aussagekräftige und zuverlässige amtliche Daten über die Lebenssituation der Bevölkerung in Deutschland zu gewinnen. Als Dankeschön für Ihre vollständige Teilnahme erhält Ihr Haushalt eine Prämie von 100 Euro. Für Haushalte mit minderjährigen Kindern gibt es eine zusätzliche Prämie von 50 Euro.
Jeder fünfte Haushalt wird für die sogenannte Detailstichprobe ausgewählt und dokumentiert dann zwei Wochen lang detailliert die Ausgaben und gekauften Mengen für Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren. Diese Haushalte erhalten zusätzlich eine Prämie von 25 Euro.
Somit erhalten teilnehmende Haushalte als Dankeschön eine Geldprämie zwischen 100 Euro und 175 Euro. Weitere Informationen zur Prämie finden Sie in den häufig gestellten Fragen (FAQ destatis.de).
Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) ist die größte freiwillige Haushaltserhebung der amtlichen Statistik. Sie wird alle fünf Jahre durchgeführt, zuletzt 2018. Durch die EVS erfährt man, wie viel Geld den Haushalten in Deutschland zur Verfügung steht und wofür sie es ausgeben.
Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) findet von Januar bis Dezember 2023 statt. Sie können sich bis Anfang September 2023 jederzeit anmelden. Wenn Sie an der EVS 2023 teilnehmen möchten, füllen Sie einfach die Teilnahmeerklärung online aus. Aus allen Anmeldungen ziehen wir dann eine Stichprobe, um repräsentative Ergebnisse zu erhalten. Die Auswahl der teilnehmenden Haushalte erfolgt quartalsweise. Die erste Auswahl treffen wir im Dezember 2022, dann im März 2023 usw.
Um ein verlässliches Abbild der Bevölkerung zu gewährleisten, wird die EVS als sogenannte Quotenstichprobe durchgeführt. Das bedeutet, vor Beginn der EVS wird für jedes Bundesland festgelegt, z. B. wie viele Paarhaushalte mit Kindern, wie viele Haushalte von Alleinerziehenden, wie viele Alleinlebende usw. für die Stichprobe benötigt werden. Wenn es schon genügend passende Haushalte gibt, werden Sie daher unter Umständen nicht zur Teilnahme eingeladen. Wurde Ihr Haushalt nicht sofort in die Stichprobe gezogen, besteht aber die Möglichkeit, dass Sie im Laufe des Erhebungsjahres 2023 „nachrücken“.