Wo bleibt mein Geld?

01.11.2022

Alle fünf Jahre fragt das Statistische Bundesamt ausgewählte Haushalte, wofür sie ihr Geld ausgeben. Von diesen Daten hängen wichtige Leistungen für Familien und Kinder ab.

Sie beeinflussen, wie hoch die Unterstützung für Kinder im neuen Bürgergeld und wie hoch der Kinderzuschlag ausfällt. Auch das Kindergeld und der steuerliche Kinderfreibetrag sowie der Mindestunterhalt und der Unterhaltsvorschuss hängen von diesen Daten ab.

Deshalb ruft Bundesfamilienministerin Lisa Paus Haushalte auf, an der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe teilzunehmen. „Ich weiß, dass es gerade Familien schwerfällt, solche Befragungen in ihren Alltag einzubauen“, so Lisa Paus. „Deshalb erhalten Familien eine höhere Aufwandsentschädigung, insgesamt 150 Euro pro Familie mit mindestens einem minderjährigen Kind als Anerkennung für den damit verbundenen Aufwand und als Dank für die Unterstützung.“

So geht’s

Unterstützen Sie uns, indem Sie für drei Monate Ihre täg­lichen Ausgaben dokumentieren. Damit leisten Sie einen wichtigen Beitrag, um aussage­kräftige und zuverlässige amtliche Daten über die Lebens­situation der Bevölkerung in Deutsch­land zu gewinnen. Als Danke­schön für Ihre voll­ständige Teilnahme erhält Ihr Haushalt eine Prämie von 100 Euro. Für Haushalte mit minder­jährigen Kindern gibt es eine zusätzliche Prämie von 50 Euro.

Jeder fünfte Haushalt wird für die sogenannte Detail­stichprobe ausgewählt und dokumentiert dann zwei Wochen lang detailliert die Ausgaben und gekauften Mengen für Nahrungs­mittel, Getränke und Tabak­waren. Diese Haushalte erhalten zusätzlich eine Prämie von 25 Euro.

Somit erhalten teil­nehmende Haushalte als Dankeschön eine Geld­prämie zwischen 100 Euro und 175 Euro. Weitere Informationen zur Prämie finden Sie in den häufig gestellten Fragen (FAQ destatis.de).

Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) ist die größte freiwillige Haushalts­er­hebung der amtlichen Statistik. Sie wird alle fünf Jahre durchgeführt, zuletzt 2018. Durch die EVS erfährt man, wie viel Geld den Haus­halten in Deutsch­land zur Verfügung steht und wofür sie es ausgeben.

Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) findet von Januar bis Dezember 2023 statt. Sie können sich bis Anfang September 2023 jederzeit anmelden. Wenn Sie an der EVS 2023 teil­nehmen möchten, füllen Sie einfach die Teilnahme­erklärung online aus. Aus allen Anmel­dungen ziehen wir dann eine Stichprobe, um repräsen­tat­ive Ergebnisse zu erhalten. Die Auswahl der teilneh­menden Haushalte erfolgt quartals­weise. Die erste Auswahl treffen wir im Dezember 2022, dann im März 2023 usw.

Um ein verlässliches Abbild der Bevölkerung zu gewähr­leisten, wird die EVS als soge­nannte Quoten­stichprobe durchgeführt. Das bedeutet, vor Beginn der EVS wird für jedes Bundes­land festgelegt, z. B. wie viele Paar­haushalte mit Kindern, wie viele Haus­halte von Allein­erziehenden, wie viele Allein­lebende usw. für die Stich­probe benötigt werden. Wenn es schon genügend passende Haushalte gibt, werden Sie daher unter Um­ständen nicht zur Teil­nahme eingeladen. Wurde Ihr Haushalt nicht sofort in die Stich­probe gezogen, besteht aber die Möglich­keit, dass Sie im Laufe des Erhebungs­jahres 2023 „nachrücken“.

Weitere Informationen und Anmeldung für die Teilnahme